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Pflichten Des Anlagenbetreibers - NMT HVG PELLET IV 15 Bedienungsanleitung

Kombikessel für scheitholz und pellets
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1.5.4. Schornstein
Vor Errichtung der Anlage ist eine Genehmigung bei dem bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfeger einzuholen und eine Schornsteinberechnung vorzulegen.
Der Schornstein und das Abgasrohr müssen beim HVG IV entsprechend der technischen
Prüfdaten ausgelegt werden. Dabei ist die EN 13384 zu beachten
Der Anschluss zum Schornstein sollte so kurz wie möglich gewählt werden. Um
Kondensatbildung im Schornstein zu vermeiden, sollte das Abgasrohr in einem Winkel von
30° bis 45° Gefälle zum Kessel montiert werden (auf die Verwendung von 90° Bögen ist zu
verzichten).
Der Betrieb erfolgt nichtkondensierend. Berechnete Schornsteine, welche kleiner
sind als der Rauchstutzen des Kessels, sind nicht zulässig!
Nutzung eines gemeinsamen Schornsteins
Wird der Heizkessel HVGP IV mit einem zweiten Wärmeerzeuger am selben Schornstein
betrieben, entspricht die Anlage der DIN 4759 Betriebsweise Z Bauart 5. Hierbei handelt es
sich um zwei getrennte Wärmeerzeuger mit ausschließlich wechselseitigem Betrieb.
Eine Blockierung gegenüber dem Kombiheizkessel, die den zwangsweise wechselseitigen
Betrieb sicherstellt, muss erfolgen.
Zugbegrenzer
Der Einbau eines Zugbegrenzers wird empfohlen. Die Position sollte je nach Hersteller in der
Anlaufstrecke oder im Schornstein gewählt werden.
1.6.

Pflichten des Anlagenbetreibers

Der Betreiber ist aufgefordert:
-
die Anlage immer in sachgemäßem Zustand zu betreiben,
-
keine Veränderung oder Manipulation der Anlage durchzuführen oder zuzulassen
-
vor der Inbetriebnahme der Anlage die Bedienungsanleitung zu lesen
-
die Funktion der Anlage insgesamt prüfen zu lassen,
-
eine Wartung der Anlage durchführen zu lassen
Die erstmalige Inbetriebnahme hat durch die Installationsfirma der Anlage (Fachbetrieb für
Heizungsbau) oder durch den NMT-Kundendienst zu erfolgen. Dies ist mittels
Inbetriebnahmeprotokoll zu belegen und dem Hersteller im Garantiefall vorzulegen.
Dabei ist der ordnungsgemäße Einbau aller Anlagenkomponenten sowie die richtige
Einstellung und Funktion sämtlicher Regel- und Sicherheitseinrichtungen zu überprüfen.
Es wird empfohlen, dem Betreiber hierüber eine Bescheinigung auszustellen (bei Anlagen
nach DIN 4751 Teil 2 vorgeschrieben).
Außerdem hat der Hersteller einer Wärmeerzeugungsanlage für diese eine Einbau- und
Betriebsanleitung mit Wartungshinweise anzufertigen und dem Betreiber auszuhändigen.
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