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Inbetriebnahme

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Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme muss durch eine Elektrofachkraft oder durch eine entsprechend elektrisch geschulte und
unterwiesene Person erfolgen. Es sind die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die ordnungsgemäße
mechanische und elektrische Installation durch eine qualifizierte Elektrofachkraft zu prüfen.
Die Inbetriebnahme darf nur vorgenommen werden, wenn alle nötigen internen Abdeckungen montiert und
das Gehäuse vollständig verschlossen ist.
Bei der Inbetriebnahme die nationalen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften einhalten.
Die Prüfung der korrekten mechanischen Installation erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Der Schutzgrad des Gehäuses ist nicht aufgehoben oder gemindert
Das Ladesystem weist eine gute optische Beschaffenheit auf
Die Angaben zur Eingrabetiefe des Gehäuses bzw. die Angaben zur Anbringungshöhe wurden
eingehalten
Das Gehäuse weist einen sicheren Montagezustand gemäß seiner Montagevariante auf
Die Prüfung der korrekten elektrischen Installation erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Alle elektrischen Komponenten sind funktional und nicht beschädigt
Alle Anzeigeelemente des Ladesystems sind funktional und erkenn- bzw. ablesbar
Die Funktion etwaig verbauter Fehlerstromschutzschalter ist mittels Tastendrucks nachweisbar
Die Funktion etwaig verbauter Zähler ist gegeben und ablesbar
Die Funktion des Ladesystems lässt sich mittels eines Ladeprozesses nachweisen
Die elektrische Installation wurde unter der Beachtung sämtlicher Sicherheits- und Warnhinweise und
den aufgeführten Sicherheitsanforderungen durchgeführt
HINWEIS
Im Anhang dieser Anleitung ist ein Prüfprotokoll enthalten, mit dem die nötigen Schritte erfasst,
niedergeschrieben und archiviert werden können.
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02 | 2022-06

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