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POTENTIALAUSGLEICH UND BLITZSCHUTZ
Bei der Anbindung von Feuerstätten mit/ohne Stromanschluss an metallische Abgasanlagen (Edelstahl-Ab-
gasanlagen, Metall-Schornsteine, sanierte Schornsteine,....) sind die Bestimmungen der VDE 0100-410
(10/2018), VDE 0100-540 (6/2012), VDE 0185-305 (10/2011) und vorhandene Verbandsrichtlinien einzuhal-
ten. Geregelt werden die Anforderungen und die Ausführung von Blitzschutzsystemen, der Überspannungs-
schutz sowie die Erdung und der Potentialausgleich für Abgasanlagen.
Im Neubau ist der Potentialausgleich und Überspannungsschutz („innerer Blitzschutz") seit 2016 Pflicht. Der
Potentialausgleich ist daher bei metallischen Abgasanlagen gesetzlich vorgeschrieben. Metallische Schorn-
steine müssen immer in die Erdungsanlage des Gebäudes eingebunden sein. Ist zusätzlich ein Blitzschutz-
system vorhanden („äußerer Blitzschutz") muss die Abgasanlagen in das Blitzschutzsystem integriert wer-
den.
Die im Einzelfall vorgesehenen Maßnahmen sind durch Elektrofachkräfte und/oder Blitzschutzfachkräfte aus-
zuführen. (z.B. BDH Informationsblatt Nr.40 (7/2018): „Blitzschutz an Abgasanlagen").
Überspannungsschutzmaßnahmen für die elektrische und informationstechnischen Anlagen werden in den
genannten Normen nicht behandelt und müssen über den Feinschutz/Endgeräteschutz individuell vor Ort er-
stellt werden.
Der gesetzlich vorgesehene Potentialausgleich ist nicht über die Anbindung der Feuerstätten mit/
ohne Stromanschluss an den Schutzleiter abgedeckt!
Bei Schäden an stromführenden Bauteilen die durch nicht fachmännisch ausgeführte Maßnahmen
für Blitzschutz, Erdung und Potentialausgleich auftreten, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung
und Garantie.
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Aufbauanleitung HKD SK (1.27)
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