Zierbalken
Zierbalken (52) sind vor der Verkleidung des Kamineinsatzes zulässig,
wenn Sie sie außerhalb des Strahlungsbereiches mit mindestens 1cm
Abstand zur Verkleidung (37) anbringen. Der Zwischenraum zur Ver-
kleidung muss so beschaffen sein, daß ein Wärmestau nicht auftreten
kann. Der Zierbalken darf nicht Bestandteil des Gebäudes sein.
Fußboden vor dem Kamineinsatz
Fußböden aus brennbaren Materialien müssen durch einen ausreichend dicken Belag (47) aus nichtbrenn-
barem Material geschützt oder durch nichtbrennbare Baustoffe ersetzt werden:
- nach vorn mindestens 50 cm
- nach den Seiten mindestens 30 cm
über die Feuerungsöffnung hinaus.
Im Strahlungsbereich des Kamineinsatzes
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder mit brennbaren Bestandteilen (48) und Einbaumöbel (49) müssen
von der Feuerraumöffnung nach vorn, nach oben und nach den Seiten mindestens 80 cm Abstand haben.
Bei Ausführung der Feuerraumtür „ohne Sichtscheibe mit integriertem Hitzeschutz" wird der Strahlungsbe-
reich mit einem Mindestabstand von 55 cm eingehalten. Werden diese Teile durch einen beidseitig belüfte-
ten Strahlungsschutz abgeschirmt, genügt ein Abstand von 40 cm.
Außerhalb des Strahlungsbereiches
Bauteile aus brennbaren Baustoffen (48) oder mit brennbaren Bestandteilen sowie Einbaumöbel (49) müs-
sen mindestens 5 cm Abstand zur Verkleidung des Kamins haben. In diesem Zwischenraum muss die
Raumluft frei zirkulieren können. Ein Wärmestau darf nicht entstehen. Bauteile, die nur kleine Flächen der
Verkleidung verdecken, wie Fußböden, stumpf anstoßende Wandverkleidungen und Dämmschichten auf
Decken und Wänden, dürfen Sie ohne Abstand an die Verkleidung heranführen.
Elektrische Leitungen
Anbauflächen müssen frei von üblichen Elektroinstallationsleitungen sein, sofern Sie diese nicht durch be-
sondere Vorkehrungen gegen dauerhafte Temperatureinwirkung >30°C schützen. Sonderleitungen mit er-
höhter Wärmebeständigkeit sind zulässig (siehe TROL).
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Aufbauanleitung HKD SK (1.27)
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