- Der Auf- und Abstieg ist nur auf der Gerüstinnenseite
gestattet. Dabei sind die Klappen der Beläge nur zum
Durchsteigen zu öffnen und ansonsten geschlossen zu
halten.
-
Das
Anbringen
und
Hebevorrichtungen am Gerüst sind nicht zulässig.
- Bei Verwendung im Freien oder in offenen Gebäuden
ist bei einer Windstärke von über 6 nach der Beaufort-
Skala, bei böigem Wind oder bei Schichtschluss das
Gerüst in einen windgeschützten Bereich zu bringen oder
durch andere geeignete Maßnahmen gegen Umkippen zu
sichern. Ebenso ist die Benutzung bei Gewitter untersagt.
Hinweis: Ein Überschreiten der Windstärke 6 (39 bis
49km/h) ist an einer spürbaren Hemmung beim Gehen
erkennbar.
4. Sicherheitsbestimmungen
4.1 Verfahren des Gerüstes
Beim Einsatz von Fahrrollen sind folgende Hinweise zu beachten:
•
Zum Verfahren des Gerüstes mit Lenkrollen und im aufgebauten Zustand sind die Bremsen aller 4 Fahrrollen über den
jeweiligen Arretiermechanismus zu lösen.
•
Das Gerüst ist durch geeignete Maßnahmen vor dem Umkippen zu sichern, hierbei sind auch eventuelle Windlasten zu
berücksichtigen.
•
Die Arbeitsbühne darf nur von Hand und nur auf fester, ebener und hindernisfreier Aufstellfläche verfahren werden.
•
Die Fläche, auf der verfahren wird, muss das Eigengewicht, die zulässige Belastung des Rollgerüstes und zusätzliche Lasten
beim Verfahren der Arbeitsbühne aufnehmen können.
•
Das Verfahren ist nur in Längsrichtung oder über Eck zulässig. Die normale Schrittgeschwindigkeit darf nicht überschritten
werden.
•
Beim Verfahren dürfen sich keine losen Materialien oder Personen auf der Arbeitsbühne oder auf Zwischenbelägen
befinden.
•
Nach dem Verfahren ist das Rollgerüst erneut vertikal auszurichten; die Rollen sind durch Niederdrücken des Bremshebels
zu arretieren.
4.2 Arbeiten an elektrischen Anlagen
Vor dem Arbeiten an elektrischen Anlagen mit einem Fahrgerüst ist darauf zu achten, dass die Anlage frei geschaltet und
gegen Wiedereinschalten gesichert ist. Bei der Anlage muss Spannungsfreiheit festgestellt werden. Weiterhin muss die
Anlage geerdet sein. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile müssen abgedeckt werden.
- 6 -
der
Gebrauch
von
- Zur Gewährung der Standsicherheit ist zu beachten,
dass durch horizontale Lasten, zum Beispiel durch
Arbeiten
auf
angrenzenden
Umkippen des Gerüstes bewirkt werden könnte. Die
maximal zulässige horizontale Kraft an der Arbeitsebene
beträgt 0,3kN.
Hinweis:
An
Durchgangsgebäuden,
Gebäuden und an Gebäudeecken können durch
Tunneleffekte zusätzliche Windlasten entstehen!
- Das Gerüst ist nach Beendigung der Arbeiten zu
verankern und gegen unbefugtes Benutzen zu sichern
bzw. abzubauen.
- Beim Verfahren des Gerüstes ist auf Hindernisse von
oben u.a. Stromleitungen zu achten.
Konstruktionen,
ein
unverkleideten