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Sicherheitsbestimmungen; Verfahren Des Gerüstes; Arbeiten An Elektrischen Anlagen; Arbeiten In Der Nähe Von Elektrischen Freileitungen - Altec Rollfix-Serie Aufbau- Und Verwendungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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4. Sicherheitsbestimmungen

4.1
Verfahren des Gerüstes
Beim Einsatz von Fahrrollen sind folgende Hinweise zu beachten:
Zum Verfahren des Gerüstes im aufgebauten Zustand sind die Bremsen aller 4 Fahrrollen zu lösen. Das Gerüst ist durch
geeignete Maßnahmen vor dem Umkippen zu sichern, hierbei sind auch eventuelle Windlasten zu berücksichtigen. Die
Arbeitsbühne darf nur von Hand und nur auf fester, ebener und hindernisfreier Aufstellfläche verfahren werden. Die Fläche, auf
der verfahren wird, muss das Eigengewicht, die zulässige Belastung des Rollgerüstes und zusätzliche Lasten beim Verfahren
der Arbeitsbühne aufnehmen können. Das Verfahren ist nur in Längsrichtung oder über Eck zulässig. Die normale
Schrittgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Beim Verfahren dürfen sich keine losen Materialien oder Personen auf
der Arbeitsbühne oder auf Zwischenbelägen befinden. Nach dem Verfahren ist das Rollgerüst erneut vertikal auszurichten; die
Rollen sind durch Niederdrücken des Bremshebels zu arretieren.
4.2

Arbeiten an elektrischen Anlagen

Vor dem Arbeiten an elektrischen Anlagen mit einem Fahrgerüst ist darauf zu achten, dass die Anlage freigeschaltet und gegen
Wiedereinschalten gesichert ist. Bei der Anlage muss Spannungsfreiheit festgestellt werden. Weiterhin muss die Anlage
geerdet sein. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile müssen abgedeckt werden.
4.3
Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen
Bei Arbeiten an elektrischen Freileitungen mit einem Gerüst sind unten aufgeführte Sicherheitsabstände einzuhalten. Die
Sicherheitsabstände sind so gewählt, dass es beim Ausschwingen von Leitungsseilen nicht zu Berührungen kommt und die
arbeitende Person genug Bewegungsfreiraum hat. Sicherheitsabstände nach VDE 0105-100.
Sicherheitsabstand 1m bei einer Nennspannung von bis zu 1000V
Sicherheitsabstand 3m bei einer Nennspannung von über 1kV bis 110kV
Sicherheitsabstand 4m bei einer Nennspannung von über 110kV bis 220kV
Sicherheitsabstand 5m bei einer Nennspannung von über 200kV bis 380kV
Falls die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, sind Freileitungen nach Absprache mit den Betreibern oder
Eigentümern spannungsfrei zu schalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern.
4.4
Mitgeltende Sicherheitshinweise für Deutschland
Für den Aufbau, die Prüfung und die Nutzung des hier beschriebenen Gerüstes gelten ebenfalls die Bestimmungen der
BGI 5101; BGI 663; BGI 821.
Für die Verwendung von elektrischen Geräten auf dem hier beschriebenen Gerüst gelten die Bestimmungen der BGI 663 und
BGI 594 „Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung".
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