Der
Benutzer
der
Arbeitsbühne
Sicherheitshinweise beachten:
-
Nur
Personen,
die
Benutzungsanweisung vertraut sind, dürfen die Gerüste
auf-, abbauen und benutzen. Daher ist die Aufbau- und
Benutzungsanweisung bei jeder Benutzung sowie Auf-,
Ab- und Umbau mitzuführen.
- Die nationalen und örtlichen Vorschriften für den Betrieb
des Arbeitsgerüstes müssen beachtet werden.
- Das Gerüst darf nur auf tragfähigem Untergrund
waagerecht aufgestellt und benutzt werden. Die
Aufstellfläche muss das Eigengewicht und die zulässige
Belastung der Arbeitsbühne aufnehmen können. Die
Windverhältnisse sind zu berücksichtigen.
- Es ist zu überprüfen, ob alle Teile für die Errichtung der
Arbeitsbühne auf der Baustelle zur Verfügung stehen. Es
dürfen nur Originalteile der Firma ALTEC Aluminium-
Technik GmbH verwendet werden. Vor dem Aufbau sind
alle Teile auf einwandfreien Zustand zu überprüfen.
- Der Aufstieg darf nur von innen erfolgen.
- Beim Auf- und Abbau sind Systembeläge oder
Gerüstbohlen nach DIN 4420 zu verwenden. Es ist darauf
zu achten, dass diese im Abstand von max. 2,25m als
Hilfsbeläge eingebaut werden, um für den weiteren Auf-
bzw. Abbau eine sichere Standfläche zu haben. Werden
Gerüstbohlen
als
Hilfsbeläge
Zwischenbelägen oder Arbeitsbelägen verwendet, ist auf
jeder Gerüstseite jeweils eine Horizontale parallel zu den
Gerüstbohlen
als
Geländer
Benutzung der Arbeitsbühne sind die Gerüstbohlen
wieder zu entfernen.
- Beim Auf- und Abbau ist darauf zu achten, dass keine
Person
auf
einer
Plattform
Zwischenholm steht.
- Die Bauteile dürfen nicht mit Gewalt, z.B. durch
Hammerschläge, montiert bzw. demontiert werden.
- Die maximale Standhöhe beträgt im Freien und in
geschlossenen Räumen 5,0m. Bei allen Aufbau-
varianten ist es nicht zulässig, die Höhe der
Belagfläche durch Verwendung von Leitern, Kästen
oder anderen Vorrichtungen zu vergrößern.
- Belagflächen über 1m Standhöhe müssen mit einem
dreiteiligen Seitenschutz, bestehend aus Geländerholm,
Zwischenholm und Bordbrett ausgestattet werden, wenn
diese als Arbeitsfläche benutzt werden. Bei Belagflächen,
welche ausschließlich als Arbeitsweg benutzt werden,
kann das Bordbrett entfallen. Die Anbringung des
Seitenschutzes hat nach der Aufbauanleitung zu erfolgen.
- Vor der Benutzung ist das Gerüst auf vollständigen und
richtigen Aufbau einschließlich der Sicherung gegen
unbeabsichtigtes Ausheben von Bauteilen zu
muss
folgende
mit
dieser
Aufbau-
und
in
Höhe
von
anzuordnen.
Vor
der
ohne
Handlauf
und
- 5 -
überprüfen.
- Es darf lediglich eine Belagfläche als Arbeitsfläche
genutzt werden.
- Nach dem Aufbau oder der Veränderung müssen
folgende Mindestinformationen auf der fahrbaren
Arbeitsbühne angebracht werden und vom Boden aus
deutlich sichtbar sein (z. B. auf einem Schild):
a) Name und Kontaktdaten der verantwortlichen
Person
b) ob die Arbeitsbühne zur Anwendung bereit ist oder
nicht
c) Lastklasse und einheitlich verteilte Last
d) ob die fahrbare Arbeitsbühne nur zur Verwendung in
geschlossenen Räumen vorgesehen ist
e) das Datum des Aufbaus
- Das Gerüst darf nicht für Arbeiten an unter Spannung
stehenden Teilen und an laufenden Maschinen benutzt
werden.
- Die maximal zulässige Anzahl von Personen, die sich
auf einer Arbeitsebene aufhalten darf, richtet sich nach
der zulässigen Gesamtbelastung der Arbeitsbühne bei
gleichmäßig verteilter Last.
- Es ist verboten, auf Belagflächen zu springen.
- Es ist zu überprüfen, ob die Arbeitsbühne nach den
Lieferangaben für die Regelausführung (vollständiger
und korrekter Aufbau) ordnungsgemäß errichtet wurde
und senkrecht steht. Die Abweichung von der
Vertikalen darf höchstens 1% betragen; dies ist mit
einer Wasserwaage in horizontaler und vertikaler
Richtung zu überprüfen und gegebenenfalls zu
korrigieren. Gerüste ohne Höhenverstellung sind durch
Unterlegen von bruch- und rutschfestem Material
auszurichten. Die eventuell eingesetzten Fahrrollen
müssen gebremst sein.
- Beschädigte oder fehlerhafte Bauteile dürfen nicht
verwendet werden.
- Der Auf- und Abbau muss nach den aufgezeigten
Vorschriften erfolgen. Dabei ist der angrenzende
Bereich zum Gerüst so abzusichern, sodass keine
Personen
durch
Gerüstteile verletzt werden könnten. Vor dem Aufbau
der fahrbaren Arbeitsbühne ist der Einsatzort auf
mögliche Gefährdungen oder Hindernisse während des
Aufbaus, der Veränderung und des Abbaus zu prüfen.
Der
Einfluss
Außenbedingungen ist zu berücksichtigen. Der sichere
Zugang zur Arbeitsbühne muss gewährleistet sein.
- Ab einer Arbeitshöhe von 5m empfiehlt es sich, den
Auf- und Abbau mit zwei Personen vorzunehmen. Der
vertikale Transport der Bauteile für die Errichtung der
oberen
Abschnitte
Arbeitsmaterial) sollte möglichst eng am Gerüstturm
erfolgen, um ein weites Hinauslehnen über die
Geländerholme hinaus zu vermeiden.
eventuell
herunterstürzende
möglicher
Änderungen
(auch
Werkzeug
der
und