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Beleuchtungsvorschriften Für Fahrradanhänger; Nutzung Von Smartphones - Scott SILENCE eRIDE 20 MEN SPEED BIKE Originalbetriebsanleitung

Trekking und trekking-pedelec
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Inhaltsverzeichnis

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Über diese Lichtquellen hinaus müssen an jedem Fahrrad folgende
Reflektoren bzw. Rückstrahler fest montiert sein:
-
Ein nach vorne wirkender weißer Rückstrahler, der mit dem Scheinwerfer
kombiniert sein kann.
-
Hinten ein roter, nicht dreieckiger Großrückstrahler mit Z-Markierung. Die
Schlussleuchte darf mit dem Rückstrahler kombiniert sein.
-
Je zwei seitliche gelbe Reflektoren pro Laufrad, die gesichert angebracht
sein müssen. Wahlweise dürfen auch weiße reflektierende Ringe über den
gesamten Laufradumfang in den Speichen, an den Seitenwänden der Berei-
fung oder an den Felgen verwendet werden. Eine Alternative zu den gelben
Reflektoren oder den weißen reflektierenden Ringen sind weiße Sticks an
den Speichen von Vorder- und Hinterrad.
-
Je zwei gelbe Rückstrahler pro Pedal, die nach vorne und hinten gerichtet
sind.
Ergänzend dürfen Sie eine Stand- bzw. Akku-/Batteriebeleuchtung montieren.
Sie muss ebenfalls die Prüfzeichen haben. Diese zusätzliche Akku-/Batteriebe-
leuchtung muss nur mitgeführt werden, wenn es die Lichtverhältnisse erfordern,
also bei Dämmerung, Dunkelheit oder generell schlechter Sicht. Gemäß StVZO
§ 67 muss die Nennspannung der Energiequelle verträglich mit der Spannung
der verwendeten aktiven lichttechnischen Einrichtungen sein.
Tagfahr-, Fern- und Bremslicht sind erlaubt. Der Scheinwerfer darf mit Tag-
fahr- und Fernlicht ausgestattet sein. Das Bremslicht darf in die Schlussleuchte
integriert sein. Auch Blinker dürfen am Fahrrad genutzt werden.
SICHERHEITSHINWEIS
Blinkende Scheinwerfer und Rücklichter sind nicht erlaubt. Ausnahmen:
Fahrtrichtungsanzeiger bei mehrspurigen Fahrrädern oder solchen mit Auf-
bau, der Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt.
Beleuchtungsvorschriften für Fahrradanhänger
Wenn der Anhänger breiter als 60 cm ist oder das Rücklicht des Fahrrades
verdeckt, muss er mit einer roten Schlussleuchte hinten auf der linken Seite aus-
gestattet sein. Außerdem müssen zwei weiße Reflektoren nach vorne und zwei
rote Reflektoren nach hinten montiert sein sowie bei einer Breite des Anhängers
von mehr als 1 m eine weiße Frontleuchte. Fahrtrichtungsanzeiger an Anhängern
sind generell erlaubt.

Nutzung von Smartphones

Gemäß § 26 StVO ist die Nutzung eines elektronischen Gerätes der Kommu-
nikation, Information oder Organisation (Smartphone) während der Fahrt
nicht erlaubt, wenn das Gerät aufgenommen oder gehalten werden muss. Die
Verwendung von Geräten, die am Fahrrad oder am Körper angebracht sind
und die mit Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion verwendet werden können,
sind erlaubt. Das heißt, Tacho, Navi, Smartphone am Lenker dürfen abgelesen
werden, ein neues Fahrtziel darf jedoch nicht während der Fahrt eingegeben
werden. Für Funkgeräte gilt eine Übergangfrist bis 1. Juli 2020.
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DEUTSCH
ORIGINAL-BETRIEBSANLEITUNG 2021
| TREKKING UND TREKKING-PEDELEC

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