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Avaya 1220 Benutzerhandbuch Seite 190

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Drittbedingungen
Werkes, das nicht auf dem Programm basiert, zusammen mit dem
Programm oder einem auf dem Programm basierenden Werk auf ein-
und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium das andere Werk nicht
in den Anwendungsbereich dieser Lizenz. 3. Sie dürfen das Programm
(oder ein darauf basierendes Werk gemäß §2) als Objektcode oder in
ausführbarer Form unter den Bedingungen von §1 und §2 vervielfältigen
und verbreiten – vorausgesetzt, dass Sie außerdem eine der folgenden
Leistungen erbringen: * a) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für
den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter
den Bedingungen der §1 und §2 erfolgen muss. Oder: * b) Liefern Sie das
Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen
schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinen-
lesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht
höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der §1 und §2 auf
einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird.
Oder: *c) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen
Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst
erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objektcode
oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß
Absatz b erhalten haben.) Unter dem Quelltext eines Werkes wird
diejenige Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet
„der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen
Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-
Definitionsdateien sowie der zur Kompilation und Installation
verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der
verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise
(entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kern, Compiler usw.) geliefert
wird, unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente
selbst gehört zum ausführbaren Programm. Wenn die Verbreitung eines
ausführbaren Programms oder des Objektcodes dadurch erfolgt, dass
der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt
die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als
Verbreitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen
sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektkode zu kopieren. 4. Sie
dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren
oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet
ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung,
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