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Montage; Voraussetzungen Für Die Geräteaufstellung - Zewotherm LG 180 Betriebs- Und Montageanleitung

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B ET R IE B S - UN D MO N TAGE A N L E IT U N G LG 1 8 0

10 Montage

10.1 VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
GERÄTEAUFSTELLUNG
Der Kompaktlüftungsgerät Serie LG 180
ist gemäß den allgemeinen und vor Ort
gültigen Sicherheits- und Installations-
vorschriften sowie den Vorschriften
dieser Anleitung zu installieren. Die
Aufstellungs- und Montagearbeiten
dürfen nur von befugtem Fachpersonal
ausgeführt werden.
Die Aufstellung des Lüftungsgerätes
darf nur in einem frostfreien Raum z.B.
im Keller, im Lagerraum oder auf dem
Dachboden bei Umgebungstemperatu-
ren von minimal +5 °C und maximal
+40 °C erfolgen. Anfallendes Kondens-
wasser muss frostfrei und sicher, mit
Gefälle und unter Verwendung eines
wirksamen Geruchsverschlusses (Si-
phon) abgeleitet werden.
Der Montageort für das Gerät ist so zu
wählen, dass ausreichend Platz zur Her-
stellung der Luftleitungsanschlüsse, der
elektrischen Anschlüsse, des Konden-
satanschlusses und zur Durchführung
der Wartungs- und Inspektionsarbeiten
vorhanden ist.
Vor oder unter dem Gerät ist min-
destens ein Freiraum von ca. 1 m für
Bedienungs- und Wartungsarbeiten zu
berücksichtigen.
Die Montage des Lüftungsgerätes
erfolgt an einer ausreichend tragfähi-
gen und ebenen Wand oder Decke. Die
Befestigung erfolgt an den werksmäßig
angebrachten Befestigungslaschen an
der Geräteeinheit. Im Aufstellungsraum
müssen die folgenden Anschlussvorrich-
tungen vorhanden sein:
S E IT E 45
• Luftleitungsanschlüsse für die Zu-,
Ab-, Außen- und Fortluft
• Elektrischer Netzanschluss 230 V/
50 Hz, Absicherung 13 A
• Kondensat-Abfl ussleitung mit wirksa-
men Geruchsverschluss (Siphon)
Abluft
Zuluft
Vor der Montage des Lüftungsgerä-
tes müssen alle bauseitigen Arbeiten
(Kondensatabfl uss, Wand-, Decken-
durchbrüche etc.) fertig gestellt sein.
Nach durchgeführter Montage und nach
Anschluss der Luftleitungen ist das
Lüftungsgerät fi xiert und lässt sich nicht
mehr bewegen.
Die Außenluft- und Fortluftleitungen,
z.B. zwischen dem Lüftungsgerät und
der Dachdurchführung, müssen aus
energetischen Gründen und zur Vermei-
dung von Kondensatbildung ausreichend
gedämmt ausgeführt werden.
Eine allfällige Kondensatbildung an den
Luftleitungen und in der Dachschalung
darf nicht erfolgen. Bei Leitungsführun-
gen außerhalb der wärmegedämmten
Gebäudehülle sind diese im kalten
Bereich ausreichend zu dämmen.
Für einen ordnungs- und funktions-
gemäßen Anlagenbetrieb sind unter
Berücksichtigung der Planungsunter-
lagen des Planungsbüros sowie der
technischen Daten unbedingt geeignete
Außenluft
Fortluft

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