Premiere: Zertifizierung nach Europäischen Tauchgerätenormen
Kann man in einem Prüfverfahren von einer Taucheruhr das Gleiche
verlangen wie zum Beispiel von einem Atemgerät? Um diese Frage zu
beantworten, haben wir DNV 2006 beauftragt, zum ersten Mal überhaupt
im Rahmen einer offiziellen Zertifizierung Taucheruhren als Tauchausrüs-
tung auf z ufassen und entsprechend zu überprüfen. Diese Überprüfung
nach den Euro p äischen Tauchgerätenormen EN250 und EN14143 war für
beide Seiten absolutes Neuland. Denn: Die Normen beziehen sich auf die
Tauch a usrüstung und können des h alb nicht ohne Weiteres eins zu eins
auf Uhren angewendet werden. Die Experten von DNV haben sie deshalb
adaptiert und zwei Prüfreihen definiert. In der ersten Prüfung lagerten sie
die Zeitmesser drei Stunden bei −20 °C, danach weitere drei Stunden bei
+50 °C. Jeweils anschließend erfolgte die Kontrolle der Uhren bei beiden
Tempe r aturen auf Ganggenauigkeit und Funktionssicherheit. In einer zwei-
ten Prüfung mussten die Uhren drei Stunden bei −30 °C und drei Stunden
bei +70 °C und 95 % Luft f euchtigkeit aushalten. Das Ergebnis: Temperatur-
beständigkeit und einwandfreie Funktion konnten für die Uhren aus den
Modellreihen U1, U1000 (seit 2007), U2, U200 (seit 2009), T1, T2, U212 (seit 2013),
EZM 13 (seit 2014), 206 (seit 2019), U50 (seit 2020), EZM 13.1 (seit 2022) und
EZM 3 nach beiden Teststrecken festgestellt und die Zertifizierung erteilt
werden. Das Testat erhielten auch die Uhren aus der Modellreihe UX, die
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aber auf Grund ihres Batteriebetriebs und der Ölfüllung einer adaptierten
Prüfung bis −20 °C bzw. + 60 °C unterzogen wurden.