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Grundsatz Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Lissmac DTS 400 Betriebsanleitung

Steintrennsäge
Inhaltsverzeichnis

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1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.2. Organisatorische Maßnahmen
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine die nicht vom Hersteller
durchgeführt wurde ist verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten sind nur mit schriftlicher
Genehmigung vom Hersteller auszuführen.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur in technisch einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung. Insbesondere Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Die LISSMAC Steintrennsäge ist ausschließlich zum Trennen von Bausteinen aus mineralischem
Material, im Nassschnittverfahren bestimmt. Das Trennen von Holz oder Metall ist verboten! Die
Steintrennsäge darf nur von einer Person bedient werden und beschränkt sich durch die
bestimmungsgemäße Position auf den hinteren Teil der Steintrennsäge. Zum Transport muss der
Schneidetisch abgenommen werden. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
• Das Trennen ohne bzw. mit geöffneter Sägeblattschutzhaube
• Das Trennen ohne Wasser
• Das Trennen von Holz, Kunststoffen oder Metall
• Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung verändern
Die Sicherheit dieser Steintrennsäge ist nur gewährleistet, wenn Sie mit LISSMAC-Sägeblätter
arbeiten.
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort griffbereit für jede Person zugänglich aufbewahrt werden.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anweisen!
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten beauftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die Betriebsanleitung, und hier
besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden haben. Während des
Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim
Rüsten, Warten, tätig werden dem Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahren bewusstes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
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Diese Anleitung auch für:

Dts 600

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