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Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Lissmac DTS 400 Betriebsanleitung

Steintrennsäge
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1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.2.9
1.2.10
1.2.11
1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.7
1.3.8
1.3.9
10/47
Soweit erforderliche oder durch Vorschriften geforderte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise beachten und in lesbarem Zustand halten! Beschädigte
oder nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder des Betriebsverhaltens, Maschine sofort
stillsetzen und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden!
Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Die Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
Nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers einsetzen!
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
Jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Vor der Prüfung ist die
Maschine gründlich zu reinigen. Außerdem muss vor jeder Wartungs- oder Reparaturarbeit der
Netzstecker gezogen werden.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene
Werkstattaurüstung unbedingt notwendig.
Mit der selbständigen Bedienung des Maschine dürfen nur qualifizierte Personal beschäftigt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Personen müssen mit der Bedienung
unterwiesen sein.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
Die Bedienungspersonen haben bei allen Bewegungen der Maschine darauf zu achten, dass sie sich
und andere Personen nicht gefährden.
Sicherstellen dass, nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe,
Sicherheitshandschuhe und Schutzbrille, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, tragen.
Der unnötige Aufenthalt im Arbeitsbereich ist verboten! Personen die nicht mit der Maschine
arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften
Elektrofachkraft oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften
Elektrofachkraft gemäß den elektronischen Regeln vorgenommen werden.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen!

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Diese Anleitung auch für:

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