GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE Warnhinweise und Symbole in dieser Anleitung Weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung schwere Gefahr! oder sogar tödliche Verletzungen die Folge sein können. Weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung unter Umständen Vorsicht! Verletzungen die Folge sein können. Hinweis Weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung Beschädigungen des Gerätes oder anderer Sachwerte die Folge sind.
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BETRIEBSANLEITUNG Vorwort Diese Betriebsanleitung soll erleichtern, die Maschine kennenzulernen und Ihre bestimmungsgemäßen Einsatzmöglichkeiten zu nutzen. Die Betriebsanleitung enthält wichtige Hinweise, die Maschine sicher, sachgerecht und wirtschaftlich zu betreiben. Ihre Beachtung hilft, Gefahren zu vermeiden, Reparaturkosten und Ausfallzeiten zu vermeiden und die Zuverlässigkeit sowie die Lebensdauer der Maschine zu erhöhen.
Inhaltsverzeichnis 1. Leistungsbeschreibung......................8 1.1. Auswahl des Werkzeuges....................9 1.2. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung..............9 1.3. Organisatorische Maßnahmen ..................10 1.4. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten .........10 1.5. Sicherheitshinweise zu den Betriebsphasen..............11 1.5.1. 1.5.1 Gefahren für den Bediener durch die Maschine ..........11 1.5.2.
Bausteinen aus mineralischem Material im Nassschnittverfahren. Die ideale Verbindung von modernster Technik und einer durchdachten, anwenderorientierten Bauweise machen die LISSMAC Diamanttrennsägen DTS zu den Allroundsägen für den täglichen Baustelleneinsatz. Die innovative Sägetechnik und die präzise Sägekopfführung garantieren einen exakten Schnittverlauf, geringen Sägeblattverschleiß...
Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen). 1.1.4 Die LISSMAC Steintrennsäge gehört zu den Steintrennsägen und ist ausschließlich zum Sägen von mineralischem Material im Nassschnittverfahren bestimmt. Das Sägen von Holz, Kunststoff oder Metall sowie andere Materialien ist nicht bestimmungsgemäß. Die Steintrennsäge darf nur von einer Person bedient werden.
1.3. Organisatorische Maßnahmen 1.3.1 Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort der Steintrennsäge griffbereit für jede Person zugänglich aufbewahrt werden. 1.3.2 Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anweisen! Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
1.4.5 Der unnötige Aufenthalt im Arbeitsbereich der Maschine ist verboten! Personen die nicht mit der Maschine arbeiten, aus dem Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren. 1.4.6 Der Bediener hat bei allen Bewegungen darauf zu achten, dass er sich selbst und andere Personen nicht gefährdet.
1.5.3. Inbetriebnahme 1.5.5.1 Die Inbetriebnahme der Maschine darf nur in Transportstellung erfolgen. 1.5.3.2 Beim Einsetzen des Sägeblattes muss die Laufrichtung beachtet werden. 1.5.3.3 Beim Einsetzen des Sägeblattes vor scharfen kannten schützen. 1.5.3.4 Sicherstellen das der Untergrund die Tragfähigkeit erfüllt auf dem geschnitten wird. Alle Hindernisse müssen aus dem Schneidebereich geräumt werden und es muss für gute Beleuchtung gesorgt werden.
1.5.4.10 Wasserquelle zum Nachfüllen der Wasserwanne breit halten. Wasserquelle darf nicht direkt angeschlossen werden. 1.5.4.11 Netzstecker darf nicht unter Last gezogen werden. 1.5.4.12 Wasserpumpe bei Frostgefahr aus der Wasserwanne nehmen. Bereits eingefrorenen Wasserpumpen müssen vor dem Einschalten aufgetaut werden. 1.5.5. Umsetzen der Steintrennsäge 1.5.5.1 Das Umsetzen der Steintrennsäge darf nur bei still stehendem Sägeblatt vorgenommen werden.
1.6. Hinweis auf besondere Gefahrenarten 1.6.1. Elektrische Energie 1.6.1.1 Nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke verwenden! Bei Störungen muss die Maschine sofort abgeschaltet werden! Elektrische Arbeiten dürfen nur von geprüftem und qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden. 1.6.1.2 Wartungs- oder Reparaturarbeiten nur durchführen, wenn der Motor der Maschine abgestellt ist und sich das Sägeblatt nicht mehr dreht.
1.7. Transport 1.7.1 Beim Umsetzen mit einem Kran müssen Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden werden. Anschlagmittel vorher auf Beschädigungen prüfen. 1.7.2 Sachkundigen Einweiser für den Hebevorgang bestimmen! 1.7.3 Maschine nur gemäß den Angaben der Betriebsanleitung fachgerecht mit Hebezeug anheben! 1.7.4 Nur geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichender Tragkraft verwenden! 1.7.5 Ladung anhand der Vorschriften zuverlässig sichern.
2.5. Schallleistungspegel In einer Umgebung mit hohem Schallpegel, wie bei der Arbeit in der Nähe von lauten Maschinen Gefahr! ist das Tragen eines Gehörschutz am Arbeitsplatz ab 85 dB(A) vorgeschrieben. Die Angabe definiert die Lautstärke der Lärmbelastung, bezogen auf den Arbeitsplatz des Bedieners und auf den Schallleistungspegel der Steintrennsäge.
3. INBETRIEBNAHME 3.1. Anschlüsse und Betriebsstoffe Stromanschluss Zuverlässige Stromquelle mit der Betriebsspannung von 400V, 32A muss vorhanden sein. Betriebsstoff Getriebeöl Die Motoren werden vom Hersteller mit Getriebeöl befüllt. Betriebsstoff Wasser Die Wasserwanne darf nur mit Wasser gefüllt werden. Dieses Wasser dient beim Sägen als Kühl- und Schmiermittel und wird mit einer Wasserpumpe am das Sägeblatt befördert.
3.4. Wasserwanne und Pumpe Hinweis Bei Frostgefahr muss die Wasserpumpe aus der Wasserwanne (Pos. 13) genommen werden und der Wasserkreislauf muss geleert werden. Bereits eingefrorene Wasserpumpen müssen vor dem Einschalten aufgetaut werden. 3.5. Feststellbremse Um die Steintrennsäge gegen unbeabsichtigtes wegrollen zu sichern, muss die Feststellbremse Gefahr! verwendet werden.
3.9. Sägeblatteinbau Das Abnehmen oder Öffnen der Sägehaube oder das Eingreifen in das rotierende Sägeblatt Gefahr! während dem Schneiden ist verboten. Diese Abreiten dürfen nur bei stillstehendem Sägeblatt und ausgeschaltetem Motor durchgeführt werden. Hinweis Es darf kein rotierendes Werkzeug, dessen maximale Drehzahl kleiner als die Nenngeschwindigkeit der Maschine ist, verwendet werden.
4. TRANSPORT 4.1. Transportstellung Um die Steintrennsäge gegen unabsichtliches wegrollen zu sichern, darf die Steintrennsäge nur in Gefahr! Transportstellung transportiert werden. Zur Transportstellung gehört: Steintrennsäge ist vom Stromnetz getrennt und der Netzstecker (Pos. 8) ist in der Halterung eingehängt ...
4.3. Versetzen mit dem Gabelstapler Die Steintrennsäge darf nur in Transportstellung transportiert oder versetzet werden. Gefahr! Unter schwebenden Lasten dürfen sich keine Personen aufhalten. Gefahr! Die Steintrennsäge kann mit einem Gabelstapler über die Gabelstapleraufnahmen (Pos. 14) aufgenommen und versetzt werden. ...
5. BETRIEB 5.1. Aufstellen der Steintrennsäge Bevor die Steintrennsäge in Betrieb genommen wird, muss sichergestellt sein das die Maschine Gefahr! sicher steht. Der tragfähige Untergrund muss sauber sein und alle Räder müssen Bodenkontakt haben. Die Feststellbremse an der lenkbaren Rolle (Pos. 15) muss aktiv sein. 5.2.
5.4. Werkzeug nachschärfen Sollte das Sägeblatt nach längerer Arbeitszeit seine Schnittfreudigkeit verlieren, kann das Sägeblatt mit Schnitten in Kalksandstein oder ähnlichem Material nachgeschärft werden. 5.5. Kühl- und Schmiermittel wechseln Stark verschmutztes Wasser vermindert die Lebensdauer der Wasserpumpe und des Sägeblattes. Bei häufigem Einsatz muss das Wasser täglich gewechselt werden.
6. INSTANDHALTUNG 6.1. Wartung Wartungen und Reparaturen dürfen nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Die Gefahr! Steintrennsäge muss gegen einschalten von anderen Personen gesichert werden. Die Sägehaube darf nur bei still stehendem Sägeblatt aufgeschwenkt werden. Wartungen und Reparaturen dürfen nur bei ausgeschalteter Maschine erfolgen. Reinigen Zum Schutz der Lackoberfläche dürfen keine scharfen Reinigungsmittel verwendet werden.
6.2. Fehlersuchtabelle Vor Wartungs- oder Reparaturarbeiten muß der Netzstecker gezogen werden. Es müssen Maßnahmen Gefahr! getroffen werden damit ein versehentliches Wiedereinschalten durch andere nicht möglich ist. Wartung- und Servicearbeiten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durch geführt werden. Fehler Ursache Abhilfe Motor läuft nicht an Zuleitungskabel Kontrolle des Zuleitungskabel...
6.4. Wartungsplan Hinweis Dieser Abschnitt soll als Nachweis für bereits geleistete Wartungen und als Servicebuch dienen. Es müssen alle Wartungs- und Servicearbeiten als Nachweis eingetragen werden. Maschine/Typ: Seriennummer/Baujahr: Datum Ausgeführte Wartungs- oder Servicearbeit Datum/Unterschrift -29-...
Um die besten Ergebnisse zu erzielen müssen die Parameter stimmen. Mit diesem Diagramm kann die optimale Schneidleistung bestimmt werden. Hinweis Im LISSMAC Verkaufsheft DIMAOND TOOLS können Werkzeuge ermittelt werden. Dieses Verkaufsheft kann jederzeit über den Hersteller bezogen werden. Lagerung von Werkzeugen Die verwendeten Werkzeuge müssen vor Feuchtigkeit geschützt werden.
9. GEWÄHRLEISTUNG Die Gewährleistung für diese Maschine beträgt 12 Monate. Für die nachfolgend aufgeführten Verschleißteile wird nur Gewährleistung übernommen, wenn der Verschleiß nicht betriebsbedingt ist. Verschleißteile sind Teile, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Maschinen einer betriebsbedingten Abnutzung unterliegen. Die Verschleißzeit ist nicht einheitlich definierbar, sie differiert nach der Einsatzintensität.
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603122 Klemmblech -196 681140 Anschlag komplett 208460 Kleber "LISSMAC DTS 901" 400 mm (Haube) 209690 Kleber "LISSMAC DTS 901"250 mm (Rückseite) Hinweis Um Fehllieferungen zu vermeiden, sollten Sie bei Ersatzteil-Bestellungen die vollständige Typenbezeichnung, das Baujahr und die Maschinen-Nummer angeben! Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß nicht von uns gelieferte Teile auch nicht von uns geprüft und freigegeben sind.
Maschine: LISSMAC Steintrennsäge DTS 901-H und DTS 901-V. Diese Erklärung bezieht sich nur auf die Maschine in dem Zustand, in dem sie in Verkehr gebracht wurde; vom Endnutzer nachträglich angebrachte Teile und / oder nachträglich vorgenommene Eingriffe bleiben unberücksichtigt. Es wird bestätigt dass, die Maschine den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG und 2004/14/EG entspricht.