Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Grundsatz Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Lissmac DTS 401 Betriebsanleitung

Steintrennsäge
Inhaltsverzeichnis

Werbung

1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
1.2. Organisatorische Maßnahmen
10/44
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller durchgeführt wurde ist
verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten am Fugenschneider bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Herstellers.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur in technisch in einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung. Insbesondere Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Die LISSMAC Steintrennsäge ist ausschließlich zum Trennen von Bausteinen aus mineralischem
Material, im Nassschnittverfahren bestimmt. Das Trennen von Holz oder Metall ist verboten!
Der Fugenschneider darf nur von einer Person bedient werden. Der Bediener hat sich während solange
die Maschine läuft auf dem Fahrersitz des Fugenschneiders zu befinden. Eine andere oder darüber
hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
• Das Trennen ohne bzw. mit geöffneter Sägeblatt-Schutzhaube
• Das Trennen ohne Wasser
• Das Trennen von Holz, Kunststoffen oder Metall
• Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung verändern
• Die Sicherheit dieser Steintrennsäge ist nur gewährleistet, wenn Sie mit LISSMAC-Sägeblätter
arbeiten.
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort griffbereit und für jede Person zugänglich sein.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anweisen.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden
haben. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim Rüsten oder Warten tätig
werdendem Personal.
Regelmäßig sicherheits- und gefahren bewusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis