4. TRANSPORT
4.1. Transportstellung
Hinweis
4.2. Versetzen mit dem Kran
Gefahr!
Gefahr!
Die Steintrennsäge darf nur in Transportstellung transportiert werden.
Zur Transportstellung der Steintrennsäge gehört:
• Tischfüße sind eingeklappt
• Radsatz befindet sich in der oberen Position
• Schneidetisch ist gesichert
• Wasserwanne ist entleert
• Hebel der Höhenverstellung des Sägekopfes ist angezogen
• Stromanschluss ist vom Stromnetz getrennt
Die Steintrennsäge darf nur in Transportstellung transportiert oder versetzet werden.
Nur unbeschädigte Anschlagmittel mit ausreichend Tragkraft verwenden.
Unter schwebenden Lasten dürfen sich keine Personen aufhalten.
• Anschlagmittel mit ausreichender Tragkraft verwenden
• Sachkundigen Einweiser vor dem Hebevorgang bestimmen
• Nur geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichender Tragkraft verwenden
• Vorsichtig anheben und den Schwerpunkt beachten
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