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Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Lissmac DTS 401 Betriebsanleitung

Steintrennsäge
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Persönliche Schutzausrüstungen wie beschrieben und durch gültige Vorschriften geforderte benutzen!
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise beachten und in lesbarem Zustand halten! Beschädigte oder
nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder des Betriebsverhaltens, Maschine sofort
stillsetzen und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden!
Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
vornehmen! Die Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
Nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers einsetzen!
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
Jährlich ist eine Prüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben. Vor der Prüfung ist die Maschine
gründlich zu reinigen. Außerdem muss vor jeder Wartungs- oder Reparaturarbeit der Netzstecker
gezogen werden.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene
Werkstattaurüstung unbedingt notwendig.
1.3. Personalauswahl und –qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Bediener müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und mental und physisch fähig sind den
Fugenschneider zu bedienen. Alle Personen müssen mit der Bedienung unterwiesen sein und vom
Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen des Fugenschneiders schriftlich beauftragt werden.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
Sicherstellen dass, nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Sicherheitshandschuhe
Schutzbrille und Gehörschutz die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, tragen.
Personen die nicht mit der Maschine arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf.
absperren.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften Elektrofachkraft
oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften Elektrofachkraft gemäß
den elektronischen Regeln vorgenommen werden.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen!
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