Zu Ihrer Sicherheit
CO
und N
sind keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Machen
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Sie sich dennoch vor dem Umgang mit den entsprechenden Gasflaschen mit den anzuwen-
denden Sicherheitsvorschriften vertraut.
1.3 Anforderungen an das Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von Personen mit gesetzlichem Mindestalter bedient und gewartet werden,
die daran eingewiesen wurden. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder in einer
allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger Aufsicht einer erfahre-
nen Person an dem Gerät tätig werden.
Reparaturen dürfen nur von Elektrofachkräften ausgeführt werden. Dabei sind die Vorschrif-
ten in der separaten Serviceanleitung zu beachten.
1.4 Verantwortung des Eigentümers
Der Eigentümer des Geräts
►
ist für den einwandfreien Zustand des Geräts verantwortlich und dafür, dass es bestim-
mungsgemäß betrieben wird (siehe Kapitel 1.5);
►
ist dafür verantwortlich, dass Personen, die das Gerät bedienen oder warten sollen, fach-
lich dazu geeignet sind, am Gerät eingewiesen und mit dieser Betriebsanleitung vertraut
gemacht werden;
►
muss die für ihn geltenden Vorschriften, Bestimmungen und Arbeitsschutzvorschriften
kennen und das Personal entsprechend schulen;
►
ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu dem Gerät
haben;
►
ist dafür verantwortlich, dass der Wartungsplan eingehalten wird und Wartungsarbeiten
fachgerecht ausgeführt werden (siehe Seite 66);
►
sorgt – z. B. durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen – für Ordnung und Sau-
berkeit am Gerät und in dessen Umgebung;
►
ist verantwortlich dafür, dass vom Bedienpersonal persönliche Schutzausrüstung getragen
wird, z. B. Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe.
1.5 Bestimmungsgemäße Verwendung
CO
-Brutschränke ICO sind zum Bebrüten von Zellkulturen o. Ä. vorgesehen.
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Das Gerät ist nicht explosionsgeschützt (es entspricht nicht der berufsgenossenschaftlichen
Vorschrift VBG 24). Das Gerät darf nur mit Materialien und Stoffen beschickt werden, die bei
der eingestellten Temperatur keine giftigen oder explosionsfähigen Dämpfe entwickeln kön-
nen und selbst nicht explodieren, platzen oder entflammen können.
Das Gerät darf nicht zum Trocknen, Abdampfen und Einbrennen von Lacken oder ähnlichen
Stoffen verwendet werden, deren Lösungsmittel zusammen mit Luft ein explosionsfähiges
Gemisch bilden können. Wenn diesbezüglich Zweifel an den Materialeigenschaften bestehen,
darf das Gerät nicht mit ihnen beschickt werden. Explosionsfähige Gas-Luft-Gemische dürfen
weder im Innenraum des Geräts noch in dessen unmittelbarer Umgebung entstehen.
In das Geräteinnere dürfen über die Medienanschlüsse auf der Rückseite ausschließlich destil-
liertes Wasser sowie CO
Gase ist nicht zulässig.
Der Brutschrank darf nicht zum Sterilisieren verwendet werden. Er ist kein Sterilisator im Sinne
des Medizinproduktegesetzes. Im Gerät fest hinterlegte Sterilisationsprogramme (siehe Seite
61) dienen lediglich dazu, das Gerät selbst zu sterilisieren. Sie dürfen nicht zur Sterilisierung
medizinischer Geräte verwendet werden.
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und N
eingeleitet werden. Das Einleiten anderer Flüssigkeiten oder
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D33376 | Stand 12/2019