Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Besondere Schutzmaßnahmen; Explosionsschutz; Anforderungen Der Richtlinie 1999/92/Eg; Anforderungen An Personal - DENIOS. GF-Serie Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

2.2.3
Besondere Schutzmaßnahmen
Bei akut toxischen Gasen (H330) oder entzündbaren Gasen (H221–H220) muss der Betreiber Schutzbereiche um Druck-
gasflaschen einrichten, die von der Gasdichte abhängig sind. Diese Schutzbereiche muss der Betreiber in der Gefähr-
dungsbeurteilung besonders berücksichtigen, z. B. können Explosionsschutzmaßnahmen notwendig sein.
Beachten Sie folgende besondere Schutzmaßnahmen:
bei akut toxischen Gasen dürfen die Schutzbereiche nicht in Flucht- und Rettungswege reichen
g
bei akut toxischen Gasen der Klasse 1 oder 2 sowie bei pyrophoren Gasen die Ventile mit einer Verschlussmutter si-
g
chern
bei entzündbaren Gasen im Schutzbereich Explosionsschutzmaßnahmen ergreifen
g
2.2.4

Explosionsschutz

Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass mit dem Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre zu rechnen
ist, müssen nachfolgende Anforderungen erfüllt sein.

Anforderungen der Richtlinie 1999/92/EG

Die Richtlinie 1999/92/EG beinhaltet Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit
der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können:
Koordinierungspflicht
g
Explosionsschutzdokument
g
Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein kann
g
Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer, die durch ex-
g
plosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können sowie Kriterien für die Auswahl von Geräten und Schutzsyste-
men
Mit dem Explosionsschutzdokument legt der Betreiber präzise die Bedingungen am Einsatzort fest. Der Betreiber muss
detailliert prüfen, ob das Produkt und seine Ausstattung den Anforderungen des Explosionsschutzdokuments entspre-
chen.
2.3

Anforderungen an Personal

Gefahrloses Arbeiten ist nur möglich, wenn ausschließlich fachlich qualifiziertes Personal das Produkt bedient, wartet
oder instand hält.
Personal in Ausbildung darf nur am Produkt arbeiten, wenn eine qualifizierte Person die Arbeit lückenlos überwacht.
Halten Sie sich streng an folgende Punkte:
Produkt immer bestimmungsgemäß verwenden
g
Hersteller-Betriebsanleitungen befolgen
g
Betriebsanweisungen befolgen
g
Schäden und Störungen an Vorgesetzte melden und umgehend instand setzen lassen
g
nur ausdrücklich angewiesene Arbeiten durchführen
g
niemals die Zuständigkeit überschreiten
g
nur Medien gemäß Betreiberkennzeichnung einlagern
g
163035_GF_005_INT
Anforderungen an Personal
Sicherheitshinweise
11 / 96

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis