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Switch ON BT-E0201 Bedienungsanleitung Seite 10

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  • DEUTSCH, seite 4
Aufbewahrung
• Setzen Sie vor der Aufbewahrung die
Schutzkappe auf das Gerät.
• Lagern Sie das Gerät und das Zubehör an
einem sauberen, staubfreien und trockenen
Ort.
• Nutzen Sie für eine längere Lagerung oder
einen Transport den mitgelieferten Aufbe-
wahrungsbeutel.
Ersatzteile
Wenn die Rasur spürbar schlechter wird oder
wenn Beschädigungen an den Scherköpfen
sichtbar sind, muss das komplette Schersystem
gewechselt werden.
Das Schersystem-Set besteht aus der komplet-
ten Schersystemklappe mit 3 Scherköpfen und
Schermessern.
Schersystem tauschen
• Nehmen Sie die Schersystemklappe ab, wie
in Abschnitt „Schersystem unter fließendem
Wasser reinigen" beschrieben.
• Setzen Sie eine neue Schersystemklappe
mit dem Scharnier vorsichtig wieder auf den
Rasierer auf. Achten Sie darauf, dass das
Scharnier einrastet und fest sitzt.
Entsorgung
Verpackung entsorgen
Die Produktverpackung besteht aus recyc-
lingfähigen Materialien. Entsorgen Sie die
Verpackungsmaterialien entsprechend ihrer
Kennzeichnung bei den öffentlichen Sammel-
stellen bzw. gemäß den landesspezifischen
Vorgaben.
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Altgerät entsorgen
Wenn Sie das Elektrogerät nicht mehr
verwenden wollen, geben Sie es bei
einer öffentlichen Sammelstelle für
Elektroaltgeräte kostenlos ab. Elektroaltgeräte
dürfen in keinem Fall in die Restabfalltonnen
gegeben werden (siehe Symbol).
Akku entsorgen
Akkus und Batterien dürfen nicht im
Restmüll entsorgt werden (siehe Sym-
bol). Als Verbraucher sind Sie gesetz-
lich dazu verpflichtet, Akkus und Batterien
bei
einer öffentlichen Sammelstelle oder
im Handel abzugeben. Geben Sie deshalb das
Elektrogerät vollständig (mit Akku) und nur im
entladenen Zustand an einer Sammelstelle ab.
Entsorgen Sie Elektrogeräte nicht über den
Hausmüll.
Gemäß europäischer Richtlinie 2012/19/
EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und Umsetzung in nationales Recht müs-
sen verbrauchte Elektrogeräte getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Recycling-Alternative zur
Rücksendeaufforderung:
Der Eigentümer des Elektrogerätes ist, alter-
nativ anstelle Rücksendung, zur Mitwirkung
bei der sachgerechten Verwertung im Falle der
Eigentumsaufgabe verpflichtet. Das Altge-
rät kann hierfür auch einer Rücknahmestelle
überlassen werden, die eine Beseitigung im
Sinne des nationalen Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes durchführt.
Nicht betroffen sind den Altgeräten
beigefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.

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