Einbau- und Bedienungsanleitung
KEMPER Membran-Absperrventil mit Flanschanschluss
Figur 123
1. Allgemeine Beschreibung
Das KEMPER Membran-Absperrventil mit Flanschanschluss Figur 123 ist eine Absperrarmatur für den Einsatz im
Trinkwasserbereich. Der Einsatz in anderen Bereichen erfordert eine Rücksprache mit dem Hersteller.
2. Technische Eigenschaften
- Komplett aus Rotguss im mediumberührten Bereich
- wartungsarme Membrane
- totraumfrei
- nach DIN EN 558-1 / DIN 3546-1
- DVGW registriert
- schallschutzgeprüft nach DIN EN ISO 3822 Klasse I (bis DN 32)
- Dauertemperatur bis 90°C
- Druckstufe PN 10: DN 20 bis DN 100
- Druckstufe PN 6: DN 125 und DN 150
- Kunststoffteile mit KTW- und W 270-Zulassung
3. Sicherheit
3.1 Diese Betriebsanleitung/Montageanleitung enthält grundlegende Hinweise, die bei Montage, Betrieb und Wartung
zu beachten sind. Es sind nicht nur die unter diesem Hauptpunkt Sicherheit aufgeführten, allgemeinen
Sicherheitshinweise zu beachten, sondern auch die unter den anderen Hauptpunkten aufgeführten, speziellen
Sicherheitshinweise.
3.2 Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für Umwelt und die
Armatur zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann zum Verlust jeglicher
Schadensersatzansprüche führen.
3.3 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Betriebsanleitung/Montageanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden nationalen
Vorschriften zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und Sicherheits-vorschriften des Betreibers
sind zu beachten.
3.4 Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Die Armaturen sind vorgesehen für den Einsatz in Bereichen ohne Personenverkehr. Der Betrieb der Armaturen in
Bereichen mit Personenverkehr ist daher nur zulässig in Verbindung mit ausreichenden bauseitig angebrachten
Schutzeinrichtungen. Dies ist durch den Installateur bzw. Betreiber sicher zu stellen. Führen heiße oder kalte
Armaturenteile ( z. B. Gehäuseteile oder Handrad) zu Gefahren, müssen diese Teile bauseitig vom Betreiber gegen
Berührung gesichert sein.
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