2. Hinweise
2.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die nationalen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Besonders bei
Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die geltenden nationalen Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu
setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten im Behälter, verschlossen zu halten, ansonsten besteht
höchste Unfallgefahr. Es sind nur Original GRAF-Abdeckungen oder von GRAF schriftlich freigegebene
Abdeckungen zu verwenden.
GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt sind und zu
kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile kann dazu füh-
ren, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus entstandene Schä-
den aufgehoben wird.
2.2
Be- und Entlüftung
Ein funktionstüchtiges Lüftungssystem - Be- und Entlüftung - der Kleinkläranlage ist sicherzustellen. Die
normgerechte Verlegung der Abwasserleitungen nach EN 752 und EN 12056 ist grundsätzlich als Lüf-
tungssystem ausreichend. Dabei sollte die Abwasserleitung zum Gebäude hin als Freispiegelabfluss vor-
liegen. Um sicherzustellen, dass Luft ungehindert durch die Leitung fließen kann, kann eine Kontrolle
mittels einer Rauchpatrone (Berauchung der Kleinkläranlage) erfolgen.
Jegliche Nebenlüftungen wie offene Leerohrleitungen sind zu vermeiden, da diffus ausströmende Luft den
erwünschten natürlichen Kamineffekt beeinträchtigt. Bei Gebäuden, die nicht über eine separate Entlüf-
tungsleitung (normgerechtes Lüftungssystem) verfügen, ist ein zusätzliches Entlüftungssystem anzubrin-
gen, das kontrolliert Gase aus der Kleinkläranlage in die Umgebung ableitet. Die Entlüftungsleitung erfor-
dert zwei Verbindungen von der Kleinkläranlage mit einem Höhenunterschied von mindestens 3,00 m.
Steigrohre sollten offen ausgebildet und mit einem Entlüftungsabschluss abgedeckt werden. Eine ausrei-
chende Belüftung (Zuluft in die Kleinkläranlage) ist für eine ordnungsmäßige Entlüftung essentiell. Die
Zwangsbelüftung über die Belüftungseinheit des Bioreaktors ist im Normalfall nicht ausreichend. Die Zu-
luft kann aber über eine belüftete Behälterabdeckung erfolgen.
Bei ungünstigen Verhältnissen kann zudem die Entlüftungsleistung durch den zusätzlichen Einsatz von
elektrischen Rohrentlüftern verbessert werden.
2. Hinweise
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