Achtung Gefahr bei Gasgeruch:
• Sofort alle Flammen löschen!
• Sofort alle Fenster und Türen öffnen!
• Sofort die Absperreinrichtung am Gaszähler oder die Hauptabsperreinrichtung im Keller schließen!
• Kein Streichholz oder Feuerzeug anzünden!
• Keine elektrischen Schalter betätigen!
• Keine elektrischen Stecker herausziehen!
• Keine elektrischen Klingeln betätigen!
• Nicht rauchen!
• Nach dem Schließen der Hauptabsperreinrichtung den Gasabsperrhahn der Anlage schließen, und
nachsehen, ob die Gasarmaturen aller anderen Geräte geschlossen sind! Die noch offenstehenden
Gasarmaturen schließen (Zündflammenhähne, Gaskühlschränke usw.)!
• Licht darf erst dann wieder angezündet werden, wenn kein Gasgeruch mehr festzustellen ist!
• Man verlasse sich nicht auf den eigenen Geruchssinn, sondern ziehe andere Personen hinzu!
• Kann die Ursache des Gasgeruches nicht gefunden werden, obwohl alle Gasarmaturen geschlossen
sind, dann ist das Gasversorgungsunternehmen (GVU) sofort anzurufen. Auch schwacher
Gasgeruch, dessen Ursache nicht ermittelt werden kann, muß dem GVU gemeldet werden!
• Tritt Gasgeruch aus Räumen aus, die nicht ohne weiteres zugänglich sind, dann ist die Polizei bzw.
Feuerwehr sofort zu benachrichtigen, die das Recht hat, sich Zutritt zu verschaffen; gleichzeitig ist
das GVU zu verständigen!
• Wird ein Gasausströmen im Keller vermutet, dann Keller gut durchlüften, aber nicht betreten; die
übrigen Hausbewohner benachrichtigen; gleichzeitig das GVU verständigen!
• Störungen oder Schäden an Gasanlagen nicht selbst beseitigen! Diese dürfen nur durch Fachleute
behoben werden; das sind die Beauftragten der GVU und die Vertragsinstallationsunternehmen!
• Die Schadenstelle muss für den Störungsdienst zugänglich gehalten werden!
17/4798.555.006
Dachs Gen1.1
Sicherheit | 9