1.4
Verantwortlichkeiten
17/4798.555.006
Dachs Gen1.1
1.4.1
Verantwortlichkeiten des Installateurs
Montage,
Reparaturarbeiten dürfen ausschließlich durch autorisierte
Fachkräfte erfolgen.
Arbeiten an den elektrischen Einrichtungen dürfen ausschließlich
durch ausgebildete Elektrofachkräfte erfolgen. Beachten Sie
folgende Anweisungen:
ę Lesen Sie vor Beginn der Arbeiten alle mitgelieferten
Anleitungen.
ę Befolgen Sie bei Montage und Anschluss der Anlage die
geltenden Vorschriften und Normen.
ę Prüfen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme.
ę Erklären Sie dem Betreiber die Bedienung der Anlage.
ę Weisen Sie den Betreiber auf die Notwendigkeit
regelmäßiger Wartung hin, und klären Sie ihn über die
Folgen bei Nichtbeachtung auf.
ę Händigen Sie dem Betreiber die Betreiberunterlagen aus.
Vor der Inbetriebnahme muss:
ę Eine Dichtheitskontrolle der Gasleitung gemäß TRGI/TRF
erfolgt sein.
ę Die Abgasführung mit dem zuständigen
Kaminkehrermeister (z.B. bei gemeinsamer
Schornsteinbelegung) abgestimmt sein.
ę Der frostsichere Betrieb der Anlage muss gewährleistet
sein. D.h. den Umgebungsbedingungen angemessene
Frostschutzmaßnahmen müssen getroffen sein.
ę Gesichert sein, dass die Heizwasserqualität den
geforderten Herstellervorgaben entspricht.
Inbetriebnahme,
Service-,
Wartungs-
und
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