14 | Sicherheit
Dachs Gen1.1
Der Installateur ist verpflichtet, die am Einbauort gültigen
nationalen Vorschriften, Richtlinien und Normen des jeweiligen
Landes einzuhalten. Dies beinhaltet z.B.:
ę Die baurechtlichen Vorschriften.
ę Den Brandschutz.
ę Die technischen Regeln für den Gasanschluss.
ę Die Sicherheitsanforderungen nach den örtlichen
Vorschriften und der EU.
ę Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen
mit Nennspannungen bis 1000 V.
ę Den Betrieb von elektrischen Anlagen.
Hinweis für den Betrieb in Deutschland:
i
In Deutschland sind die Sicherheitsanforderungen nach
DIN, DVGW, VDE, TAB und der EU einzuhalten.
Hinweis für den Betrieb außerhalb Deutschlands:
i
Neben den nationalen Vorschriften ist die internationale
Normenreihe IEC 60364 Electrical Installation of Buildings
einzuhalten.
1.4.2
Verantwortlichkeiten des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, die notwendigen baulichen
Voraussetzungen für die Montage und Inbetriebnahme sowie die
sichere und bestimmungsgemäße Verwendung zu schaffen.
Der
Betreiber
ist
eigenverantwortlich gemäß den gültigen Vorschriften anzumelden,
anzuzeigen und zu betreiben.
Anzeige und Erlaubnispflicht:
Allgemeine sowie örtliche Vorschriften und zusätzliche Regeln:
ę Der Elektrizitätsversorgungsunternehmen/
Verteilnetzbetreiber (VNB).
ę Der Gasversorgungsunternehmen (GVU).
ę Der Wasserbehörden.
ę Der Kaminkehrer/Schornsteinfeger.
weiterhin
verpflichtet,
die
Anlage
17/4798.555.006