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Dachs Gen1.1
ę Der Bauaufsicht.
ę Des Hauptzollamts oder ähnlicher Behörden.
Anmeldepflichten sind zu beachten. Bei technisch begründbaren
Abweichungen
vor der Installation der Anlage eine Abstimmung mit den
Versorgungsunternehmen erfolgen.
Hinweis für den Betrieb in Deutschland:
• Beachten Sie die Technischen Anschlussbedingungen
• Der Dachs mit einer Leistung von ca. 20 kW fällt
i
• Eine Anmeldung beim zuständigen VNB ist in
Hinweis für den Betrieb außerhalb Deutschlands:
Prüfen Sie vorab, welche Maßnahmen zum Betrieb einer
KWK-Anlage notwendig sind.
Die örtlichen Vorschriften für den Betrieb einer
i
mikro-KWK Anlage müssen eingehalten werden. Wie
bei Heizkesseln in dieser Größenordnung, besteht eine
Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Baubehörde.
Die Bestimmungen der örtlichen Behörden sind
maßgebend.
von
diesen
örtlichen
(TAB)
.
nicht unter die TA-Luft (< 1MW) und ist demzufolge
nicht erlaubnispflichtig. Wie bei Heizkesseln in
dieser Größenordnung besteht eine Anzeigepflicht
gegenüber der zuständigen Baubehörde. Die
Bestimmungen der Landesbauordnung sind
maßgebend.
Deutschland zwingend erforderlich. Die Vorgabe
für den erforderlichen cos φ teilt der VNB dem
Antragsteller mit der Anschlussgenehmigung mit
(VDE-AR-N 4105).
Vorschriften,
muss
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