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Vorschriften Schweiz; Belüftung Des Heizraumes; Feuerlöscher - Hargassner Neo-HV 20 Montageanleitung

Stuckholzanlage
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Inhaltsverzeichnis

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10.3.2 Vorschriften Deutschland

10.3.3 Vorschriften Schweiz

10.4
Belüftung des Heizraumes
10.5
Feuerlöscher
HARGASSNER Heiztechnik mit Zukunft
• FeuVO (Feuerverordnung der Bundesländer)
• VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
Wichtige Punkte aus den VKF „Brandschutzrichtlinien" Fassung 2017
• Türen und Räume mit Feuerwiderstand El (nbb)
• Wände hinter Feuerungsanlagen sind aus nicht brennbarem Material und
müssen mindestens 0,12 m dick sein
• In separaten Heizräumen mit Feuerwiderstand El 60 (nbb) dürfen max.
10m³ Stückholz oder Holzbriketts hinter einer Abschrankung im Abstand
von 1 m zur Feuerungsanlage gelagert werden
• Leicht entzündliche Stoffe wie Holzwolle, Stroh, Papier und dergleichen
dürfen nicht im Heizraum aufbewahrt werden
Für den Verbrennungsvorgang im Heizraum Zu- und Abluftöffnungen vorsehen.
Die Größe der Zu- und Abluftöffnungen den örtlichen Bestimmun-
gen entnehmen
• Pro Kilowatt Kessel-Nennleistung mindestens einen Zuluft-Querschnitt von
5cm² vorsehen, mindestens jedoch einen Gesamt- Querschnitt von 200cm²
• Es ist sicherzustellen, dass keinerlei Beeinträchtigungen durch
Luftströmungen oder Witterungseinflüsse entstehen. Bei Abdeckgittern u. ä.
muss die Querschnittsfläche erhalten bleiben
Geprüften (alle 2 Jahre) Feuerlöscher leicht zugänglich außerhalb des
Heizraumes neben der Heizraumtür montieren:
Heizraumgröße
< 20 m²
20 - 50 m²
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
H I N W E I S
Menge Löschpulver
6 kg
12 kg
Prüfzeichen
EN3
EN3
29

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Diese Anleitung auch für:

Neo-hv 30Neo-hv 40Neo-hv 60Neo-hv 50

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