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Ausführungen Des Heizraumes; Vorschriften Österreich; Vorschriften Schweiz; Belüftung Des Heizraumes (Bei Anlagen Ohne Rlu) - Hargassner Nano-PK 9 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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10.5
Ausführungen des Heizraumes
10.5.1 Vorschriften Österreich
10.5.2 Vorschriften Deutschland

10.5.3 Vorschriften Schweiz

10.5.4 Brandbeständigkeit des Mauerdurchbruches
10.6
Belüftung des Heizraumes (bei Anlagen ohne RLU)
Die Größe der Zu- und Abluftöffnungen den örtlichen Bestimmungen entnehmen
Mindestdimensionierung:
Pro kW Kessel-Nennleistung mindestens einen Zuluft-Querschnitt von 5 cm² vorsehen,
mindestens jedoch einen Gesamt-Querschnitt von 200 cm².
Es ist sicherzustellen, dass keinerlei Beeinträchtigungen durch Luftströmungen oder Witterungs-
einflüsse entstehen. Bei Abdeckgittern u. ä. muss die Querschnittsfläche erhalten bleiben.
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
 Heizräume entsprechend den örtlichen Bestimmungen ausführen
 Brandsichere, ebene und feste Boden- bzw. Deckenbeschaffenheit
 Witterungsgeschützt und frostsicher (Umgebungstemperatur bis + 40 °C)
 Frei von störenden Elektroinstallationen und Rohrleitungen
• Länderspezifische Heizraumverordnung
• Ö-Norm M7510 (Überprüfung von Heizungsanlagen für feste Brennstoffe)
• TRVB H 118 (Brennstofflagerung)
• TRVB F 124 (Erste und erweiterte Löschhilfe)
• TRVB H 105 (Feuerstätten für feste Brennstoffe)
• TRVB C 141 (Lagerung fester brennbarer Stoffe im Freien)
• Ö-Norm H5170 (Heizungsanlagen - Anforderungen an die Bau- und
Sicherheitstechnik sowie an den Brand- und Umweltschutz)
• Wände und Decken REI30 (F30)
• Türen EI30-C2 (F30)
 Breite: ≥ 0,8 m; Höhe: ≥ 2 m
• Lagerraum vor Wassereintritt schützen
• FeuVO (Feuerverordnung der Bundesländer)
• VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen)
 Wichtige Punkte aus der VKF „Brandschutzrichtlinien" Fassung 26.03.2003
• Türen und Räume mit Feuerwiderstand El (nbb)
• Wände hinter Feuerungsanlagen müssen aus nicht brennbarem Material
und mindestens 0,12 m dick sein
• Leicht entzündliche Stoffe wie Holzwolle, Stroh, Papier und dergleichen
dürfen nicht im Heizraum aufbewahrt werden
Brandbeständigkeit des Mauerdurchbruches herstellen (F90)
 Abdeckung mit Stahlblechen (Stärke mindestens 1,5 mm)
 Abdeckung mit feuerfesten Platten (Stärke mindestens 8 mm)
 Zum Befestigen der Abdeckung Stahldübel verwenden
 Zwischen der Raumaustragung und der Mauer einen Spalt lassen
 Verhindert Schallübertragung
 Füllung: mit Steinwolle (F90) ausfüllen
Für den Verbrennungsvorgang sind im Heizraum Zu- und Abluftöffnungen
vorzusehen.
H I N W E I S
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
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