Funkgesteuerte Anlagen dürfen nicht von Personen bedient werden, deren Sehvermögen oder Gehör
beeinträchtigt ist, die an einer Erkrankung oder Krankheit leiden, Medikamente einnehmen, welche zum Verlust
der Kontrolle über Anlagen führen können, oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
2.4 Sicherheitsinformationen und empfohlene Schulung für
Bediener von funkgesteuerten Anlagen
Jeder, der für die Bedienung von funkgesteuerten Anlagen geschult ist, muss mindestens die folgenden
Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, bevor er die funkgesteuerte Anlage benutzt.
Der Bediener muss:
•
Kenntnisse über Gefahren im Zusammenhang mit der Anlagenbedienung haben
•
Kenntnisse der Sicherheitsrichtlinien für funkgesteuerte Anlagen haben
•
die Fähigkeit haben, die Entfernung zu beweglichen Objekten zu beurteilen
•
wissen, wie vor dem Betrieb eine Prüfung durchzuführen ist
•
im sicheren Betrieb des Funksenders geschult sein, da dieser ein Teil des betriebenen Krans, des Hebezeugs,
der Hebevorrichtung oder einer anderen Materialtransporteinrichtung ist
•
Kenntnisse der Verwendung der Warnleuchten und Alarme der Anlage haben
•
wissen, welche Art Lagerraum für die Aufbewahrung eines Funksteuerempfängers geeignet ist, der nicht in
Gebrauch ist
•
in der Übergabe eines Funksteuerempfängers an eine andere Person geschult sein
•
geschult sein, wie und wann unsichere oder ungewöhnliche Betriebsbedingungen gemeldet werden
•
den Sender-Nothalt und alle Warneinrichtungen vor dem Betrieb prüfen, und zwar vor jeder Schicht ohne Last
•
umfassend geschult sein und sich mit der richtigen und sicheren Bedienung des Krans, des Hebezeugs, der
Hebevorrichtung oder einer anderen Materialtransporteinrichtung mit Funksteuerung auskennen
•
wissen, wie der Bediener und andere Personen von gehobenen Lasten ferngehalten werden und wie
Klemmstellen zu vermeiden sind
•
ständig den Zustand von gehobenen Lasten beobachten und überwachen
•
die Inspektionsverfahren für Seile und Haken kennen und befolgen
•
die für die Instandhaltung der funkgesteuerten Anlage relevanten Sperr- und Etikettverfahren kennen und
befolgen
•
alle geltenden Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Sicherheitsverfahren, Gesetzesvorschriften und
Industrienormen und -vorschriften kennen und beachten
Der Bediener darf nicht:
•
mehr als die Nennlast heben oder bewegen
•
die Materialtransporteinrichtung betreiben, wenn die Verkehrsrichtung oder die verwendete Funktion nicht mit
dem übereinstimmt, was am Steuergerät angezeigt wird
•
den Kran, das Hubwerk oder die Hebevorrichtung verwenden, um Personen hochzuheben, zu tragen oder zu
transportieren
•
Lasten über Personen heben oder befördern
•
den Kran, das Hubwerk oder die Hebevorrichtung betätigen, wenn sich nicht alle Personen, einschließlich des
Bedieners außerhalb des Bereichs der abgestützten Last und potenzieller Quetschstellen befinden
•
einen Kran, ein Hubwerk oder eine Hebevorrichtung betätigen, wenn das Gerät nicht mittig über der Last
positioniert ist
•
einen Kran, ein Hubwerk oder eine Hebevorrichtung betätigen, wenn die Kette oder das Drahtseil nicht richtig
in den Kettenrädern bzw. in der Trommel oder Rolle sitzt
•
einen Kran, ein Hebezeug, eine Hebevorrichtung oder eine andere Materialtransporteinrichtung betreiben, der
bzw. die beschädigt ist oder nicht funktioniert
•
Einstellungen oder Steuerungen ohne Genehmigung und richtige Schulung ändern
•
Warn- oder Sicherheitsschilder oder -kennzeichnungen entfernen oder verdecken
•
eine Last unbeaufsichtigt lassen, während sie gehoben wird
•
die Stromversorgung der funkgesteuerten Anlage eingeschaltet lassen, wenn die Anlage nicht in Betrieb ist
Flex Wave Technisches Handbuch
May 2021
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