Batteriestandzeit
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Die Standzeit von typisch 10 Jahren wird unter folgenden Bedingungen
erreicht:
Stand Alone:
Der Rauchwarnmelder muss spätestens ein Jahr nach der Produktion in
D
Betrieb genommen werden. Pro Jahr dürfen zwölf Funktionstests gemacht
werden und es darf pro Jahr ein Vollalarm für 90 Sekunden anstehen.
Funkvernetzt:
Gleich wie Stand Alone plus zusätzlich dürfen eine Inbetriebnahme und zwei
Reichweitentests während der gesamten Laufzeit und ein Linientest pro
Jahr durchgeführt werden.
Das Funkmodul muss spätestens ein Jahr nach der Erstinbetriebnahme des
Rauchwarnmelders eingebaut werden.
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