Zulassungen und Zertifizierungen
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Die Benutzung unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Das Gerät darf keine Störstrahlung (Interferenzen) erzeugen.
(2) Das Gerät muss jegliche Störstrahlung tolerieren, einschließlich
solcher Störstrahlung, die den Betrieb des Geräts unter Umständen
beeinträchtigt.
Um Hochfrequenzinterferenzen mit dem lizenzierten Dienst zu verhindern,
darf dieses Gerät nur in Innenräumen und für eine bestmögliche
Abschirmung nicht in der Nähe von Fenstern betrieben werden.
In Tabelle 13 ist die EMV-Konformität für verschiedene Gerichtsbarkeiten
aufgeführt.
Tabelle 13: EMV-Konformität (Teil 1 von 2)
Gerichtsbarkeit
Vereinigte
Staaten
Kanada
Australien/
Neuseeland
226
Standard
FCC CFR 47,
Abschnitt 15
ICES-003
CISPR 22
Beschreibung
Emissionen der Klasse B:
FCC-Richtlinien für
Hochfrequenzgeräte (siehe
Hinweise 1 und 2)
Emissionen der Klasse B:
Standard für Interferenzen
verursachende Geräte: Digitale
Geräte
Emissionen der Klasse B:
IT-Geräte – Funkstörungen