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1.8
Rechtliche Einschränkungen für die Vervielfältigung
Es ist verboten, bestimmte Originale zu vervielfältigen, wenn die Absicht besteht, diese vervielfältigten
Exemplare als Originaldokumente auszugeben.
Die nachfolgende Liste ist zwar nicht vollständig, sie kann aber als Leitfaden für verantwortungsbewusstes
Vervielfältigen herangezogen werden.
<Finanzinstrumente>
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Gewöhnliche Schecks
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Reiseschecks
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Zahlungsanweisungen
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Hinterlegungsscheine
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Schuldverschreibungen oder andere Schuldscheinzertifikate
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Aktienurkunden
<Offizielle Dokumente>
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Lebensmittelmarken
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Postwertzeichen (gestempelt oder ungestempelt)
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Von Bundesbehörden ausgestellte Schecks oder Unterlagen
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Steuermarken (gestempelt oder ungestempelt)
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Pässe
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Einwanderungspapiere
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Führerscheine und Fahrzeugpapiere
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Grundbuchauszüge und Eigentumsnachweise
<Allgemeines>
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Personalausweise, Abzeichen oder Amtszeichen
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Urheberrechtlich geschützte Dokumente ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers
Darüber hinaus ist es strengstens untersagt, in- und ausländische Banknoten oder Kunstwerke ohne
Erlaubnis des Urheberrechtseigentümers zu vervielfältigen.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich an einen Rechtsberater.
HINWEIS
Dieses System bietet eine Fälschungsschutzfunktion, mit der die illegale Vervielfältigung von Finanz-
instrumenten und -dokumenten verhindert wird.
Bedingt durch diese Fälschungsschutz-Funktion kann es vorkommen, dass gedruckte Bilder ein Rauschen
aufweisen oder dass Bilddaten nicht gespeichert werden. Dafür möchten wir Sie um Ihr Verständnis bitten.
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Rechtliche Einschränkungen für die Vervielfältigung
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ineo 360i/300i