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Nicht Bestimmungsgemäße Verwendung; Informelle Sicherheitsmaßnahmen; Sicherheitsmaßnahmen Im Normalbetrieb; Gefahren Durch Elektrische Energie - Wessamat Combi-Line W120 EL Betriebsanleitung

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WESSAMAT
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine;
• unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Warten der Maschine;
• Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß ange-
brachten oder nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen;
• Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, In-
betriebnahme, Betrieb, Wartung der Maschine;
• eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine;
• mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen;
• unsachgemäß durchgeführte Reparaturen;
• nicht regelmäßig durchgeführte Reinigung und Entkalkung;
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
1.4 Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Jegliche andere Verwendung, als unter 1.1 angegeben, bedarf der schriftlichen Genehmigung des Herstel-
lers. Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung können Gefahren auftreten.
Solche nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist z.B.: Verwendung eines anderen Ausgangsstoffs als
Trinkwasser zur Eisherstellung; Verwendung des Crusher- oder Combimoduls zum Zerkleinern anderer
Dinge als WESSAMAT-Eiswürfel (Hohleiskegel).
1.5 Informelle Sicherheitsmaßnahmen
Die Betriebsanleitung und sämtliche sicherheitsrelevanten Unterlagen sind ständig allgemein zugänglich
aufzubewahren. Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die örtlichen Regelun-
gen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz bereitzustellen und zu beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine sind in lesbarem Zustand zu halten und gegebe-
nenfalls zu erneuern.
1.6 Sicherheitsmaßnahmen im Normalbetrieb
Die Bediener müssen in regelmäßigen Abständen im ordnungsgemäßen Betrieb (Inbetriebnahme, Reini-
gung, Außerbetriebnahme etc.) des Eisbereiters unterwiesen werden.
Maschine nur betreiben, wenn alle Schutzeinrichtungen voll funktionsfähig sind.
Beim Betrieb sicherstellen, dass niemand durch die laufende Maschine gefährdet werden kann.
Mindestens einmal pro Tag die Maschine auf äußerlich erkennbare Schäden überprüfen.

1.7 Gefahren durch elektrische Energie

Arbeiten an der elektrischen Versorgung nur von einer Elektrofachkraft ausführen lassen.
Die elektrische Ausrüstung der Maschine muss regelmäßig entsprechend den örtlichen Vorschriften über-
prüft werden. Lose Verbindungen und angeschmorte oder anders beschädigte Kabel sofort beseitigen.
1.8 Gefahren durch den Kältemittelkreislauf
Arbeiten am Kältemittelkreislauf nur von einer Kältefachkraft ausführen lassen.
BA-W120
Betriebsanleitung
Combi-Line
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