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Brand/ Explosionsgefahr; Entsorgung - struers Movipol-3 Gebrauchsanweisung

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Brand/ Explosionsgefahr

Entsorgung

Movipol-3
Gebrauchsanweisung
 60%ige Perchlorsäure gehört in die Klasse der Nichtbrennbaren
Materialien. Doch ist wegen der Explosionsgefahr Vorsicht beim
Kontakt mit organischen Materialien angebracht.
 Im Falle von Löscharbeiten sind diese mit Wassernebel von
geschütztem Ort aus vorzunehmen. Keine Trockenlöscher oder
Kohlendioxid zum löschen verwenden
 Die Herstellung von wasserfreier Perchlorsäure ist zu vermeiden:
weder auf dem Weg über die Salze der Perchlorsäure noch aus
wäßrigen Lösungen, wie z.B. durch Erhitzen mit kochenden
Säuren oder wasserabspaltenden Mitteln wie Schwefelsäure
oder Phosphorpentoxid. Wasserfreie Perchlorsäure kann,
abgesehen von Spontanverpuffungen, bei Kontakt mit
oxidierbaren organischen Materialien sofort explodieren.
 Bei der Lagerung und Gebrauch von Perchlorsäure sollten nicht
mehr als 500 g pro Abzug verwendet werden.
Rückstände sind den örtlichen Bestimmungen entsprechend zu
entsorgen. Normalerweise wird die Entsorgung der Elektrolyte über
Verdünnung und/oder Neutralisation empfohlen.
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