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Weiterverwendung; Wiedereinsatz Bzw. Aufbereitung; Wichtige Hinweise Zur Aufbereitung; Entsorgung - Rehatec Speeedy Gebrauchsanweisung

Stehgerät
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2.5. Weiterverwendung

2.5.1 Wiedereinsatz bzw. Aufbereitung

Der Betreiber/Leistungserbringer ist für den Wiedereinsatz bzw. für die Aufbereitung verantwortlich.
Das Stehgerät Speeedy ist grundsätzlich zum Wiedereinsatz geeignet, obwohl Produkte im Wiedereinsatz
einer besonderen Belastung unterliegen.
Bei Wiedereinsatz des Produktes ist es wichtig, dass alle zum Gerät gehörenden Unterlagen an den nächsten
Anwender übergeben werden.
Vor jedem Wiedereinsatz muss das Produkt einer gründlichen
Inspektion gem. Inspektionsplan unterzogen werden und gemäß den nachfolgenden Aufberei-
tungshinweisen gereinigt werden:

Wichtige Hinweise zur Aufbereitung:

Verwenden Sie keine scheuernden Mittel oder Tücher zur Aufbereitung
• Das pulverbeschichtete Grundgestell und die verchromten Anbauteile müssen mit einem CE­zertifizierten
Flächen­Desinfektionsmittel gereinigt werden. Trocknen Sie die Teile anschließend gründlich ab. Alternativ
kann das Desinfizieren auch in einer zertifizierten Kaltvernebelungsanlage durchgeführt werden.
• Die Skai Bezüge müssen mit einem CE­zertifizierten Flächendesinfektionsmittel desinfiziert werden. Trock­
nen Sie die Bezüge anschließend gründlich mit einem Microfasertuch ab. Alternativ kann das Desinfizieren
auch in einer Kaltvernebelungsanlage durchgeführt werden!
Lebensdauer
Die aus der Risikobewertung resultierende Lebensdauer des Produktes beträgt 8 Jahre.

2.5.2 Entsorgung

Das Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Für das Stehgerät Speeedy ist eine sachgemäße Entsorgung vorzunehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte
an Ihren Betreiber/Leistungserbringer.
Verpackungsmaterialien sind nach ihren Abfallarten zu trennen und über die Abfallbehälter entsprechend
dem kommunalen Verwertungskonzept zu entsorgen. Die Abfallentsorgung kann kommunal unterschiedlich
sein. Für eine vorschriftsmäßige Entsorgung, setzen Sie sich bei Bedarf bitte mit Ihrer kommunalen Abfallent­
sorgung bzw. der Verwaltung Ihres Wohnortes in Verbindung. Beachten Sie die Entsorgungsbestimmungen
Ihres Landes.
Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.
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