2. Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Kontraindikationen
Vor der Versorgung mit dem Stehgerät sollte ärztlich abgeklärt werden, ob Kontraindikationen bestehen. Die
Indikationen der Versorgung müssen in regelmäßigen Abständen von einem Arzt oder Therapeuten be
gleitet bzw. überwacht werden. Generell gilt: jede Art von Schmerzen stellt eine Kontraindikation dar! Unter
folgenden Gegebenheiten und / oder Symptomen muss die aktive und / oder passive Verwendung des Geräts
explizit mit dem behandelnden Arzt bzw. Therapeuten abgeklärt werden:
Benutzer mit etwaigen Hüftschäden.
Dieses Stehgerät korrigiert keine Fehlhaltungen und eignet sich auch nicht zur Wachstumslenkung!
2.2 Verantwortlichkeit
Der Anwender ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie für die regelmäßige Überprüfung (siehe
Abschnitt "2.4. Pflege und Wartung") und Pflege des Produktes verantwortlich.
Für die Einhaltung der jährlichen Wartungsintervallen ist der entsprechende Betreiber/Leistungserbringer
verantwortlich!
Produktänderungen, Reparaturen, Wartungsarbeiten gemäß Inspektionsplan und Erweiterungen dürfen nur
vom Betreiber/Leistungserbringer durchgeführt werden. Es dürfen nur OriginalErsatzteile und Zubehör
verwendet werden.
Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen schwerwiegenden Vorfälle müssen dem Hersteller
und der zuständigen Behörde gemeldet werden. Die zuständige Behörde in Deutschland ist das BfArM.
Eine Gewährleistung übernimmt die Rehatec® GmbH nur, wenn das Produkt unter den vor gegebenen
Bedingungen und zu den vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird und OriginalZubehör verwendet wird!
2.3 Konformitätserklärung
Die entsprechende Konformitätserklärung finden Sie auf www.rehatec.com im DownloadBereich. Das CE
Zeichen muss entfernt werden, wenn das Rehatec® Produkt umgebaut, verändert oder in Kombination mit
nicht autorisierten Produkten von anderen Herstellern verwendet wird. Das CE Zeichen erlischt ebenfalls,
wenn keine Rehatec® OriginalErsatzteile / zubehörteile verwendet werden.
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