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PB S171-12 E Betriebs- Und Wartungsanleitung Seite 17

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GRUNDLEGENDE HINWEISE
Zum Ausschluss einer Sturzgefahr ist folgendes zu beachten:
• Der Schlaglochschutz muss bei angehobener Arbeitsbühne ausgefahren sein, was
von dem Bediener kontrolliert werden muss.
• Der Benutzer muss sich beim Bedienen der Hubarbeitsbühne am Geländer
festhalten.
• Die Hubarbeitsbühne darf nicht betrieben werden, bevor die Einstiegstür ge-
schlossen ist. Der Türriegel darf nicht fixiert werden.
Die Plattform darf nur über den dafür vorgesehenen Einstieg betreten, bzw.
verlassen werden.
Der Benutzer darf nicht auf das Geländer steigen.
Die Arbeitshöhe darf nicht mittels einer Leiter oder sonstigen Gerüsten, etc.
vergrößert werden.
Schmiermittel, Öl und sonstige Flüssigkeiten am Einstieg, auf der Plattform und am
Geländer müssen sofort entfernt werden.
Das Tragen vom Unternehmen vorgesehener Schutzkleidung in den jeweiligen
Arbeitsbereichen, insbesondere in Gefahrenzonen, ist einzuhalten.
Die Endlagenschalter der Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht deaktiviert werden.
An unübersichtlichen Stellen und engen Bereichen darf die Maschine nicht in hoher
Geschwindigkeit gefahren werden.
Es ist darauf zu achten, dass Hindernisse nicht berührt werden.
Um das Kippen der Hubarbeitsbühne auszuschließen ist folgendes zu beachten:
Die maximale Tragkraft darf nicht überschritten werden.
Die Hubarbeitsbühne darf nicht betrieben werden, wenn sie überlastet ist.
Es dürfen keine Lasten in die Arbeitsbühne (Plattform) übernommen werden.
Die Maschine darf nicht betrieben werden, wenn Material oder Gegenstände am
Geländer befestigt sind.
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
G e f a h r
G e f a h r
PB S171-12 E
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Diese Anleitung auch für:

Sb 17-1,2 e ii

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