Brenner einregulieren
Wir empfehlen bei häufigem Takten im Bereitschafts-
betrieb und bei Teillasten unter 40 %:
■
Abgaskasten wärmedämmen.
■
Motorgetriebene Abgasklappe einbauen.
■
Mindestlaufzeit des Heizkessels auf 10 Minuten ein-
stellen.
Betrieb mit Brennerbelastung
Die Mindestkesselwassertemperatur beträgt bei Ölbe-
trieb 40°C.
Zum Schutz des Heizkessels betragen die Mindest-
Wärmeleistungen in der Grundlaststufe 60 % der
Nenn-Wärmeleistung.
Feuerungs-Nenn-Wär-
meleistung Q
n
kW
97
124
151
194
254
323
Betrieb mit Brennerbelastung
Die Mindest-Systemtemperaturen (Vorlauf/Rücklauf)
betragen bei Ölbetrieb 50/35 °C und bei Gasbetrieb
60/45 °C.
Betrieb mit Brennerbelastung < 40 %
Die Mindest-Systemtemperaturen (Vorlauf/Rücklauf)
betragen bei Ölbetrieb 55/45 °C und bei Gasbetrieb
65/55 °C.
Einweisung des Anlagenbetreibers
Der Ersteller der Anlage hat den Betreiber der Anlage
in die Bedienung einzuweisen.
Bedienungs- und Serviceunterlagen
1. Kundenkartei ausfüllen und trennen:
■
Abschnitt für Anlagenbetreiber diesem zur Aufbe-
wahrung übergeben.
■
Abschnitt für Heizungsfachbetrieb aufbewahren.
(Fortsetzung)
60 %
≥
Einzustellende Mindest-
Wärmeleistung (1. Brenner-
stufe)
40 % und < 60 %
≥
Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
Dies erhöht die Lebensdauer und mindert die Betriebs-
kosten.
In der Grundlaststufe ist eine Mindest-Abgastempera-
tur erforderlich, deren Wert von der Bauart der Abgas-
anlage abhängt.
kW
58
74
91
116
152
194
2. Alle Einzelteillisten, Bedienungs- und Serviceanlei-
tungen in Mappe ablegen und dem Anlagenbetrei-
ber übergeben.
Die Montageanleitungen werden nach der Mon-
tage nicht mehr benötigt und müssen nicht aufbe-
wahrt werden.
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