Produkthandbuch für DCLi
2.6 Informationen für den Stromkunden
Hinweise für eichrechtskonforme Verwendung:
Der Verwender hat für die Stromkunden, bei denen die Geräte verwendet werden, das Zustandekommen der in
Rechnung gestellten Arbeitswerte transparent zu machen. „Transparent machen" heißt, durch Information die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Stromkunden unter Zuhilfenahme eichrechtskonformer Anzeigen der
bei ihnen verwendeten Zähler das Zustandekommen der Rechnungsposten in der Stromrechnung nachvollziehen
können.
Insbesondere ist dabei auch darüber zu informieren,
⚫ welche der von den Geräten angezeigten Werte überhaupt Ergebnisse eichrechtskonformer Funktionen sind,
⚫ dass nicht angezeigte Werte nicht für Verrechnungszwecke verwendbar sind und
⚫ dass angezeigte Werte, die Ergebnisse nicht eichrechtskonformer Funktionen sind, rein informativen Charakter
haben und ebenfalls nicht für Verrechnungszwecke verwendet werden können.
Die Messgeräte müssen im Übrigen so verwendet werden, dass die Ablesbarkeit der verrechnungsrelevanten
Messergebnisse und der Fehlermeldungen auch für die Stromkunden gegeben ist.
Bei angeschlossenem Smart-Meter-Gateway werden neue Messwerte im Smart-
Meter-Gateway gebildet, die dann als Grundlage für Verrechnungszwecke genutzt
werden können.
Ergänzend sind die nachfolgenden Einrichtungen und Funktionen als eichrechtlich irrelevant zu betrachten.
-
Erfassung und Anzeige von Momentanwerten (P, I ,U)
-
Integrierte Datenschnittstellen mit Ausnahme der Prüf-LED und LMN-Schnittstelle
Messrichtigkeitshinweise:
Die über die Impuls-Schnittstellen des Zählers übertragenen Daten dürfen nur in Geräten gespeichert und
weiterverarbeitet werden, die nicht den Charakter von Zusatzeinrichtungen gemäß § 3 Nr. 24 MessEG haben und
entsprechend § 6, Absatz (3) MessEG einer Konformitätserklärung ihrer Hersteller bedürfen.
Die Summe aller Latenzzeiten von der Erfassung der Messwerte durch die Messwertaufnehmer des Zählers bis zur
Bereitstellung der abrechnungsrelevanten Messwertinformationen auf der LMN-Schnittstelle beträgt im ungünstigsten
Betriebsfall der Schnittstellen mit einer Wahrscheinlichkeit von > 99,95 % nicht mehr als 3,42 Sekunden.
Wird der Zähler als Primärzähler eingesetzt, so wird auch der Messwert als
Primärwert über die LMN Schnittstelle übertragen.
Berg GmbH
Zu Ihrer Sicherheit
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