Produkthandbuch für
Beim Betrieb des
an einem Smart Meter Gateway (SMGw), sind die nachfolgenden
Regelungen im Zusammenhang mit den verschiedenen
Tarifanwendungsfällen (TAFs) einzuhalten, wenn der Zähler zur Verrechnung
eingesetzt werden soll.
5.9.2.2 b) Stelligkeiten der Energiezählwerke ändern:
Die Zählwerksauflösung kann manuell über die Anzeigesteuerung oder über die Datenschnittstelle verändert werden.
Mögliche Werte sind je nach TAF unterschiedlich:
Die Stelligkeiten der Energiezählwerke für den
⚫ Tarifanwendungsfall TAF1, „Datensparsame Tarife"
⚫ Tarifanwendungsfall TAF6, „Ablesung von Messwerten im Bedarfsfall"
sind wie folgt konfigurierbar:
⚫ direktmessende Zähler
− 8.0 (Defaultwert), 7.1, 6.2, 5.3
⚫ an Wandler angeschlossene Zähler
− Sekundärzähler: 8.0, 7.1, 6.2, 5.3 (Defaultwert), 4.4
− Primärzähler: 8.0, 7.1, 6.2, 5.3, 4.4
Für den TAF 1 und TAF 6 gibt es keine Auflagen für die Stelligkeit des
Energiezählwerks.
Für alle anderen Tarifanwendungsfälle ist die Stelligkeit der Energiezählwerke wie folgt zu editieren:
⚫ direktmessende Zähler
− 6.2, 5.3
⚫ an Wandler angeschlossene Zähler
− Sekundärzähler: 5.3 (Defaultwert), 4.4
− Primärzähler: 5.3, 4.4
Gemäß der Messgeräterichtlinie MID dürfen die Zählwerke bei einem Betrieb von 4000 Stunden mit maximaler
Leistung nicht überlaufen.
Werden Zählwerksauflösungen gewählt, die dieses nicht gewährleisten, so darf der
Zähler nicht mehr zur Verrechnung herangezogen werden.
Beispiel: Zähler mit 3x230/400 V, direktmessend 80 A, angeschlossen an ein SMGw, beliebiger
Tarifanwendugnsfall:
P
= 3 x U
Max
Ref
= 3x230 V x 80 A
= 55,2 kW
registrierte Energie nach 4000 h = 220.800 kWh
Es müssen mindestens 6 Vorkommastellen vorhanden sein.
Für einen beliebigen Tarifanwendungsfall müssen bei direktmessenden Zählern
mindestens zwei Nachkommastellen vorhanden sein.
Berg GmbH
x I
Max
Funktionen und Bedienung
49