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ABS B-Lock Benutzerhandbuch Seite 9

Hubarbeitsbühnen
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Prüfbuch
Seite 33
GEBRAUCHSANWEISUNG UND SICHERHEITSHINWEISE
Eine Sturzschutzsicherung mit automatischer Rückholung ist eine
Personenschutzausrüstung und ist für einen einzigen Benutzer bestimmt
(kann jeweils nur von einer Person verwendet werden). Bei Bewegungen
des Benutzers (Hub – Senken) wird das Gurt auf einer Scheibe auf-
und abgewickelt. Das Gurt wird durch eine Rückholfeder gehalten. Bei
einem Absturz blockiert das System das Abrollen des Gurtes, stoppt den
begonnenen Sturz sofort und beginnt, die Energie zu verteilen; gleich-
zeitig reißt die Energieableitvorrichtung des Gurtes, die sich am Ende
des Bandfalldämpfers befindet, um die durch den Sturz erzeugte Ener-
gie zu absorbieren. Die Absturzsicherung mit automatischem Rückzug
Olympe-S (PS-BL-B-HB) eignet sich für den Einsatz auf einer mobilen
Hubarbeitsbühne, die mit einem oder mehreren Verankerungspunkten
für die Verwendung von Auffangsystemen auf der Arbeitsbühne gemäß
EN 280 (R> 3 kN) ausgestattet ist. Die Gesamtlänge der Ausrüstung
(zwischen dem Aufhängungselement des Geschirrs und dem Veranke-
rungspunkt der Arbeitsbühne) darf 1,80 m nicht überschreiten. Die
Sicherheit des Benutzers hängt von der ununterbrochenen Wirksamkeit
der Ausrüstung und vom richtigen Verständnis der Anweisungen in dieser
Anleitung ab. Die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung muss regelmäßig
geprüft werden. Aus Sicherheitsgründen und vor jedem Gebrauch sicher-
stellen, dass für den Fall eines Absturzes kein Hindernis das normale
Abrollen des Kabels oder des Gurts beeinträchtigt. Es ist verboten, den
Bandfalldämpfer Ihres Gerätes zu verlängern (Hinzufügen von Leinen,
Verbindungselementen oder anderen Komponenten).
VERTIKALER EINSATZ GEMÄSS EN 360:
Der Verankerungspunkt des Geräts muss sich oberhalb des Benut-
zers befinden und die Anforderungen der Norm EN 795 erfüllen (Min-
destfestigkeit: R>12kN – EN 795:2012 bzw. R>10kN – EN 795:1996).
Der Ankerwirbel kann mittels eines Verbindungselements (EN362)
wahlweise an den Verankerungspunkt der Struktur oder den Anhänge-
punkt des Geschirrs angeschlossen werden. Strukturen mit geringem
Durchmesser und Korrosion sind unzulässig, da sie die Leistungen des
Kabels oder des Gurts beeinträchtigen können; andernfalls müssen sie
sachgerecht geschützt werden. Prüfen, ob die allgemeine Anordnung
die Pendelbewegung bei einem Sturz einschränkt und sicherstellen,
dass die Arbeit unter Einschränkung der Gefahr und der Absturzhöhe
erfolgt. Der maximale Neigungswinkel im vertikalen Einsatz beträgt:
40°. Die freie Lufthöhe beträgt bei dieser Einsatzart mindestens:
2,5 m unter den Füßen des Benutzers. *
ABS B-Lock Hubarbeitsbühnen
Horizontaler Einsatz Untersagt
EINSATZ AUF EINER MOBILEN HUBARBEITSBÜHNE
(NAHE EINER DOPPELTEN SCHARFEN KANTE) GEMÄSS DIN 19427:
Der Aufwickler ABS B-Lock hat die Tests für einen Einsatz nahe ei-
ner doppelten scharfen Kante mit einem Radius r>=0,5 mm (ge-
mäß DIN 19427:2016) erfolgreich bestanden. Bei dieser Nutzung
muss sich der Verankerungspunkt des Geräts mindestens 35 cm
unterhalb der oberen Kante des Schutzgeländers der Arbeitsbühne
befinden. ACHTUNG: Es besteht die Gefahr einer Fehlfunktion der
Ausrüstung (Nichtblockierung Absturz) sowie eine Umkippgefahr
der mobilen Hubarbeitsbühne, wenn sich der Verankerungspunkt
höher befindet. Um die Schleudergefahr zu verringern, ist unbedingt die
kürzeste Verbindung zwischen dem Verankerungspunkt an der mobi-
len Hubarbeitsbühne und dem Aufhängungselement des Geschirrs zu
wählen. Bei einem Einsatz des Gerätes nahe einer doppelten scharfen
Kante muss der obere Ankerwirbel an den Verankerungspunkt der Arbeits-
bühne angeschlossen sein, um die ordnungsgemäße Funktion des Geräts
sicherzustellen, und die Energieableitvorrichtung am Bandfalldämpfer
MUSS ZWINGEND an den Anhängepunkt des Geschirrs angeschlos-
sen sein, die Benutzung in umgekehrter Richtung ist VERBOTEN. Es ist
darauf zu achten, dass sich das mit dem Verankerungspunkt der
mobilen Arbeitshubbühne verbundene Verbindungselement ungehindert
drehen lässt und dass es bei Einsatz eines Auffangsystems weder quer
belastet wird noch in Kontakt mit einer Kante kommt. Die freie Lufthöhe
beträgt bei dieser Einsatzart mindestens: 4,5 m unter der oberen Kante
des Schutzgeländers der Arbeitsbühne oder 3,40 m unter den Füßen des
Benutzers. *
*: Aus Sicherheitsgründen ist es entscheidend, die Lufthöhe am
Arbeitsplatz vor jedem Einsatz und während des Einsatzes zu prüfen,
um sicherzustellen, dass es bei einem Absturz zu keiner Kollision mit
dem Boden oder einem Hindernis kommt. Achten Sie besonders auf sich
bewegende Hindernisse (zum Beispiel Lastwagen, andere Arbeitsbüh-
ne, ...). Zudem sind die Informationen des Herstellers bezüglich der
Auswirkung der Bewegungen der mobilen Hubarbeitsbühne bei Einsatz
eines Auffangsystems zu berücksichtigen. Bei einem Absturz können
Verletzungen nicht ausgeschlossen werden, die durch die Auswir-
kung auf die Plattform oder den Durchhang der mobilen Arbeitsbühne
bedingt sind.
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PS-BL-B-HB
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