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Grundlegende Sicherheitshinweise; Pflichten Des Betreibers; Anforderungen An Das Bedienpersonal; Pflichten Des Bedienpersonals - TESTING 1.0203 Betriebsanleitung

Labor-mörtelmischer
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Labor-Mörtelmischer
1.0203
3.

Grundlegende Sicherheitshinweise

3.1

Pflichten des Betreibers

Die Betriebsanleitung ist leicht zugänglich in unmittelbarer Nähe des Mörtelmischers auf-
zubewahren. Es darf nur ausreichend qualifiziertes Bedienpersonal mit dem Mörtelmi-
scher arbeiten. Das Bedienpersonal ist vor dem Umgang mit dem Mörtelmischer zu schu-
len. Kontrollieren Sie, dass das Bedienpersonal die Betriebsanleitung gelesen und ver-
standen hat. Genaue Zuständigkeiten für das Bedienpersonal festlegen. Dem Bedienper-
sonal ist die persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
Die bedienende Person hat darauf zu achten, daß sie sich und andere Personen nicht
gefährdet.
Wird durch Mängel oder Schäden am Mörtelmischer die Betriebssicherheit beeinträchtigt,
ist der Mörtelmischer sofort außer Betrieb zu nehmen und erst nach Beseitigung aller
Gefahrenquellen wieder zu benutzen.
3.2

Anforderungen an das Bedienpersonal

Am Mörtelmischer darf nur entsprechend qualifizietes Fachpersonal arbeiten, das vom
Betreiber dazu beauftragt und eingewiesen wurde. Das Mindestalter für den Bediener
beträgt 18 Jahre. Unter 18-jährige dürfen nur unter Aufsicht einer qualifizierten Fach-
kraft den Mörtelmischer bedienen. Der Bediener ist im Arbeitsbereich Dritten gegenüber
verantwortlich.
3.3

Pflichten des Bedienpersonals

Vor dem Umgang mit dem Mörtelmischer ist die Betriebsanleitung sorgfältig zu lesen.
Bitte beachten Sie unbedingt die Sicherheitsvorschriften. Beim Umgang mit dem Mörtel-
mischer ist persöhnliche Schutzausrüstung zu tragen.
3.4

Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz befindet sich am Bedienpanel vor dem Mörtelmischer. Der Arbeitsplatz
wird bestimmt durch die kundenseitig angeschlossene Peripherie. Er ist dementspre-
chend vom Betreiber sicher zu gestalten. Die Gestaltung des Arbeitsplatzes richtet sich
auch nach den zutreffenden Forderungen der BetrSichV (Betriebs-Sicherheits-Verord-
nung) und der Gefahrenanalyse des Arbeitsplatzes.
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