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Sachwidrige Verwendung; Information Zum Ce-Zeichen; Verpflichtung Des Betreibers - TESTING 1.0203 Betriebsanleitung

Labor-mörtelmischer
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Labor-Mörtelmischer
1.0203
4.2

Sachwidrige Verwendung

Der Mörtelmischer darf nur in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.
Verwenden Sie den Mörtelmischer nur für den beschriebenen Gebrauch, ein unsachge-
mäßer Gebrauch führt zum Verlust des Garantienanspruches.
Manipulationen und Modifikationen am Mörtelmischer (elektrische, mechanische Ände-
rungen usw.), die nicht durch eine schriftliche Vereinbarung des Herstellers genehmigt
worden sind, gelten als unzulässig, und der Hersteller akzeptiert keine Schadensansprü-
che.
Wir empfehlen, nur Originalersatz- und Zubehörteile zu benutzen; andernfalls übernimmt
der Hersteller keine Haftung.
Achten Sie darauf, dass während der Arbeit keine gefährlichen Situationen entstehen.
Der Mörtelmischer ist sofort abzuschalten, wenn er nicht richtig funktioniert und benach-
richtigen Sie den Hersteller oder das autorisierte Servicepersonal des Händlers sofort.
Nicht bestimmungsgemäß und damit nicht zulässig sind:
 das Mischen anderer als der unter 4.1 angegebenen Stoffe
 das Überfüllen der Mischschüssel
 die Aufstellung und der Betrieb des Mischers in anderen als unter 6.1 genannten
Umgebungsbedingungen
4.3

Information zum CE-Zeichen

TESTING Bluhm & Feuerherdt Prüfgeräte tragen das CE-Zeichen.
Mit der CE Kennzeichnung wird die Konformität des Produktes mit den für das Produkt
zu berücksichtigenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesent-
lichen Anforderungen", dem festgelegten allgemein relevanten Schutzniveau, bestätigt.
Das Konformitätsbewertungsverfahren wurde jeweils gemäß der anwendbaren EG-
Richtlinien durchgeführt. Maßgebend ist hier der Beschluss des Rates 93/465/EWG über
die in den technischen Harmonisierungsrichtlinien zu verwendeten Module für die ver-
schiedenen Phasen der Konformitätsbewertungsverfahren und die Regeln für die Anbrin-
gung und Verwendung der CE-Kennzeichnung.
4.4

Verpflichtung des Betreibers

Die bedienende Person hat darauf zu achten, dass sie sich und andere Personen nicht
gefährdet. Mit der selbstständigen Bedienung des Gerätes dürfen nur Personen betreut
werden, die in der Bedienung unterwiesen wurden.
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