1.8 Sicherheitshinweise für den
Betreiber/Bedienpersonal
•
Gefährdung durch elektrische Energie ausschließen
(Einzelheiten hierzu siehe landesspezifische
Vorschriften und/oder örtliche
Energieversorgungsunternehmen).
1.9 Sicherheitshinweise für Wartungs-,
Inspektions- und Montagearbeiten
•
Umbauarbeiten oder Veränderungen der Anlage sind
nur nach Zustimmung des Herstellers zulässig.
•
Ausschließlich Originalteile oder vom Hersteller
genehmigte Teile verwenden.
•
Die Verwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
•
Arbeiten an der Anlage nur im Stillstand ausführen.
•
Das Pumpengehäuse muss Umgebungstemperatur
angenommen haben.
•
Das Pumpengehäuse muss drucklos und entleert
sein.
•
Die in der Anleitung beschriebene Vorgehensweise
zur Außerbetriebnahme der Anlage unbedingt
einhalten.
•
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen unmittelbar
nach Abschluss der Arbeiten wieder anbringen bzw. in
Funktion setzen. Vor Wiederinbetriebnahme die
aufgeführten Punkte für die Inbetriebnahme
beachten.
•
Unbefugte Personen (z. B. Kinder) von der Anlage
fernhalten.
1.10 Anforderungen an das ausführende
Personal
1.10.1Bedienpersonen
Diese Sicherheitstrennstation darf nur von Personen
montiert, in Betrieb genommen, instand gehalten und ausser
Betrieb genommen werden, die dafür ausgebildet,
eingewiesen und befugt sind.
Gegebenenfalls kann die Schulung durch Beauftragung des
Herstellers/Lieferanten durch den Betreiber erfolgen.
Schulungen an der Anlage dürfen nur unter Aufsicht von
technischem Fachpersonal durchgeführt werden.
Die jeweiligen Befugnisse des Personals sind vom Betreiber
in Form einer Betriebsanweisung klar festzulegen.
Darüber hinaus sind für folgende Tätigkeiten besondere
Qualifikationen erforderlich:
•
Für Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln darf nur
Elektro-fachpersonal eingesetzt werden
•
Montage-, Wartungs-, Instandhaltungs- und
Reparaturarbeiten dürfen nur von qualifiziertem
Fachpersonal ausgeführt werden
Die grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung sind zu beachten.
D
Qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Fachpersonal sind Personen, die auf Grund
ihrer Ausbildung, Erfahrung und Unterweisung sowie ihrer
Kenntnisse über einschlägige Normen, Bestimmungen,
Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse, von
dem für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt
worden sind, die jeweils erforderlichen Tätigkeiten
auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und
vermeiden können. Unter anderem sind Kenntnisse über
Erste-Hilfe-Maßnahmen und die örtlichen
Rettungseinrichtungen erforderlich.
1.11 Persönliche Schutzausrüstung
Für den Betrieb der Sicherheitstrennstation sind keine
persönlichen Schutzausrüstungen notwendig.
2
Allgemeine Informationen
Die Einbauanleitung ist Teil der im Deckblatt genannten
Baureihen und Ausführungen. Die Einbauanleitung
beschreibt den sachgemäßen und sicheren Einsatz in allen
Betriebsphasen.
Das Typenschild nennt die Baureihe und -größe, die
wichtigsten Betriebsdaten und die Auftragsnummer. Die
Werknummer/Seriennummer beschreibt die Anlage eindeutig
und dient zur Identifizierung bei allen weiteren
Geschäftsvorgängen.
Zwecks Aufrechterhaltung der Gewährleistungsansprüche im
Schadensfall ist unverzüglich die nächst gelegene Resideo
Serviceeinrichtung zu benachrichtigen.
2.1 Conformity with the following norms
Pumpenaggregat: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Pumpenaggregat: EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Frequenzumrichter: EMV-Richtlinie 2004/108/EG
Frequenzumrichter: Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
2.2 Gewährleistung und Haftung
Grundsätzlich gelten die Allgemeinen Verkaufs-und
Lieferbedingungen der Firma Resideo. Gewährleistungs-und
Haftungsansprüche bei Personen-und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der
folgenden Ursachen zurückzuführen sind.
•
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der
Sicherheitstrennstation
•
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen,
Bedienen und Warten der Sicherheitstrennstation
•
Nichtbeachten der Hinweise in der Anleitung
bezüglich Transport, Lagerung, Montage,
Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Instandhaltung
der Sicherheitstrennstation
•
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der
Sicherheitstrennstation
•
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
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MU1H-1377GE23 R0320