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Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen; Gefährdungsminderung; Verpflichtung Des Betreibers - resideo Braukmann CBU140 Einbauanleitung

Einzelpumpen-sicherheitstrennstation
Inhaltsverzeichnis

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1.5.5 Chemische Restgefahren
Im normalen Betrieb resultiert vom Sicherheitstrennstation keine chemische Gefahr.
Lediglich unter folgenden Voraussetzungen können Gefahren auftreten.
Gefahrenstelle
Verwendung von Reinigungsmitteln
1.5.6 Folgen und Gefahren bei
Nichtbeachtung der Anleitung
Die Nichtbeachtung dieser Anleitung führt zum Verlust
der Gewährleistungs- und
Schadensersatzansprüche.
Die Nichtbeachtung kann beispielsweise folgende
Gefährdungen nach sich ziehen:
– Gefährdung von Personen durch elektrische,
thermische, mechanische und chemische
Einwirkungen
– Versagen wichtiger Funktionen des Produkts
– Gefährdung der Umwelt durch Leckage von
gefährlichen Stoffen
1.6 Grundlegende
Sicherheitsmaßnahmen
1.6.1 Informationen verfügbar halten
Diese Anleitung ist aufzubewahren. Es muss gewährleistet
sein, dass alle Personen, die Tätigkeiten an der
Sicherheitstrennstation ausführen, die Anleitung jederzeit
einsehen können.
1.6.2 Für den Umweltschutz
Bei allen Arbeiten an und mit der
Sicherheitstrennstation sind die Vorschriften zur
Abfallvermeidung und zur ordnungsgemäßen
Abfallverwertung- bzw. beseitigung einzuhalten.
Insbesondere ist darauf zu achten, dass Grundwasser
gefährdende Stoffe - wie Fette, Öle, Kühlmittel,
lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten u. ä. -
nicht den Boden belasten oder in die Kanalisation
gelangen. Diese Stoffe müssen in geeigneten
Behältern aufgefangen, aufbewahrt, transportiert und
entsorgt werden.
1.6.3 Veränderungen an der
Sicherheitstrennstation
Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht gewährleistet, dass
diese beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert
und gefertigt sind.
An der Sicherheitstrennstation dürfen aus
Sicherheitsgründen keine eigenmächtigen Veränderungen
vorgenommen werden.
Teile und Sonderausstattungen, die nicht von Resideo
geliefert wurden, sind auch nicht von Resideo zur
Verwendung freigegeben.
MU1H-1377GE23 R0320
D
Gefährdungsart
Gefahr durch Kontakt mit oder Einatmung
von gefährlichen Flüssigkeiten, Gasen,
Nebeln, Dämpfen oder Stäuben

1.7 Verpflichtung des Betreibers

Diese Sicherheitstrennstation wurde unter Berücksichtigung
einer Risikobeurteilung und nach sorgfältiger Auswahl der
einzuhaltenden harmonisierten Normen, sowie weiterer
technischer Spezifikationen konstruiert und gebaut. Sie
entspricht damit dem Stand der Technik und gewährleistet ein
Höchstmaß an Sicherheit.
Diese Sicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur
dann erreicht werden, wenn alle dafür erforderlichen
Maßnahmen getroffen werden. Es unterliegt der
Sorgfaltspflicht des Betreibers der Sicherheitstrennstation,
diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu
kontrollieren.
Der Betreiber muss insbesondere sicherstellen, dass....
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Gefährdungsminderung
Persönliche Schutzausrüstung tragen!
Sicherheitsdatenblatt vom
Reinigungsmittelhersteller beachten!
die Sicherheitstrennstation nur bestimmungsgemäß
verwendet wird
die Sicherheitstrennstation nur in einwandfreiem,
funktionstüchtigem Zustand betrieben wird.
die Anleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort der Sicherheitstrennstation
zur Verfügung steht.
nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes
Personal die Sicherheitstrennstation montiert, in
Betrieb nimmt, instand hält und ausser Betrieb nimmt.
dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden
Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
unterwiesen wird, sowie die Anleitung und
insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise gelesen und verstanden hat.
keine an der Sicherheitstrennstation angebrachten
Sicherheits- und Warnhinweise entfernt werden und
alle leserlich bleiben.
in einer Gefährdungsbeurteilung (im Sinne des
Arbeitsschutzgesetzes
§ 5) die weiteren Gefahren ermittelt werden, die sich
durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort der Sicherheitstrennstation ergeben.
in einer Betriebsanweisung (im Sinne der
Arbeitsmittelbenutzungsverordnung § 6) alle weiteren
Anweisungen und Sicherheitshinweise
zusammengefasst werden, die sich aus der
Gefährdungsbeurteilung ergeben haben.
die Kanalabführung ausreichend bemessen ist

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