3 TRANSPORT DER MASCHINE MITTELS VERKEHRSMITTEL
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Eine für den Transport der Anlage bestimmte Transporteinrichtung muss eine Tragfähigkeit
minimal identisch mit dem Gewicht der zu transportierenden Anlage haben. Das
Gesamtgewicht der Maschine ist auf dem Typschild aufgeführt.
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Die Abmessungen der zu transportierenden Anlage einschließlich des Transportmittels müssen
die geltenden Vorschriften für den Transport auf Straßenverkehrswegen (Bekanntmachungen,
Gesetze) erfüllen.
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Die zu transportierende Maschine muss am Verkehrsmittel so befestigt sein, dass es nicht zu
ihrer selbsttätigen Loslösung kommt.
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Der Spediteur haftet für Schäden, die durch das Lösen einer falsch oder unzureichend zum
Verkehrsmittel befestigten Maschine verursacht werden.
TRANSPORT DER MASCHINE MITTELS VERKEHRSMITTEL
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