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Aufbau; Sicherheitsbestimmungen - ZARGES Z200 Aufbau- Und Verwendungsanleitung

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Aufbau- und Verwendungsanleitung
Z200 / Z300

2. Aufbau

2.1. Sicherheitsbestimmungen

1. Für die Standsicherheit, Errichtung und Benutzung der vorbezeichneten Gerüste gelten
die Vorschriften der EN 1004 "Fahrbare Arbeitsbühnen".
2.
Der Aufbau und die Benutzung der Gerüste darf nur durch Personen erfolgen, die mit
dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung vertraut sind.
3.
Zum Auf- und Abbau des Gerüstes sind mindestens zwei Personen notwendig.
4.
Es dürfen nur unbeschädigte und fehlerfreie Originalteile des
Gerüstsystems des Herstellers, auf das sich die Prüfbescheinigung
bezieht, verwendet werden. Vor der Benutzung der Gerüste
sind sämtliche Teile auf richtigen Zusammenbau und ihre
Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
5.
6.
Das Verwenden von Hebezeugen an dem Gerüst ist unzulässig.
7.
Die erste Plattform darf sich in einer Höhe von maximal 4,40 m über dem Boden
befinden. Der Abstand zwischen den weiteren Plattformen darf höchstens 4 m
betragen. Die Plattformen müssen mindestens 1,70 m auseinander sein.
8.
Beim Auf- und Abbau des Gerüstes sind im Abstand von 2 m Plattformen oder Gerüst-
bohlen als Montagehilfe vollflächig auszulegen. Bei Verwendung von Gerüstbohlen
müssen diese an jeder Seite 500 mm über das Gerüst herausreichen. Es ist verboten
Geländer und Streben als Standplatz zu verwenden auch nicht für Auf- und Abbau.
9.
Das Aufbauen des Gerüstes ist nur lotrecht auf
horizontal
Untergrund
lastverteilende Unterlagen zu verwenden.
10. Die Benutzung von Fahrbalken, Ballastgewichten, Auslegern und Wandabstandshaltern,
zur Gewährleistung der Standsicherheit, sind dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung
zu entnehmen.
11. Das Arbeiten auf der Arbeitsplattform ist nur mit vollständigem 3-teiligem Seitenschutz,
d.h. Geländerrahmen, Knieschutz und umlaufenden Bordbrettern erlaubt. Bei den
Zwischenplattformen kann auf Bordbretter verzichtet werden.
12. Das Arbeiten auf mehreren Arbeitsplattformen gleichzeitig ist nicht erlaubt.
Die maximalen Plattformhöhen sind gemäß EN-1004 auf 8 m
im Freien 12 m in allseits geschlossenen Räumen beschränkt.
Bei den in dieser Aufbau und Verwendungsanleitung
beschriebenen Gerüsten beträgt die maximale Plattformhöhe
in allseits geschlossenen Räumen 10 m.
ebenem,
ausreichend
zulässig.
Gegebenenfalls
tragfähigem
sind

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Diese Anleitung auch für:

Z300

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