Sicherheitshinweise
3.5.3
Gefahren durch hydraulische Energie
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch hydraulische Restenergie
Beim Be- und Entlüften der Teleskoparbeitsbühne können durch das unvorher-
gesehene in Bewegung setzen von hydraulischen Stellgliedern Gefahren ent-
stehen.
Arbeiten an der Hydraulik sind nur erlaubt, wenn die Teleskoparbeitsbühne in
Transportstellung steht.
Keine Hydraulikverschraubungen öffnen, solange noch Druck in den Leitungen
ist.
ACHTUNG
Alle Hydraulikschläuche regelmäßig im Rahmen von Wartungs-, Reparatur-
und Instandhaltungsarbeiten auf mögliche Beschädigungen untersuchen.
3.5.4
Gefahren durch thermische Energien
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch heiße Oberfläche
Das Außengehäuse des Motors erhitzt sich während des Betriebes.
Abdeckung des Motors nicht entfernen.
3.5.5
Gefahren durch Emissionen
3.5.5.1
Luftschall – Lärm
Der von der Teleskoparbeitsbühne ausgehende Dauerschalldruckpegel beträgt
< 87 dB(A). Abhängig von den örtlichen Bedingungen kann ein höherer oder
niedrigerer Schalldruckpegel entstehen.
3.6
Restgefahren
Es können trotz aller getroffenen Vorkehrungen nicht offensichtliche Restrisi-
ken bestehen.
Restrisiken können reduziert werden, wenn die Sicherheitshinweise und die
bestimmungsgemäße Verwendung sowie die Betriebsanleitung insgesamt be-
achtet werden.
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