Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Pflichten Des Bedienpersonals - AB LIFT TR 28 J D Bedienungsanleitung Mit Wartungsinformationen

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Sicherheitshinweise
3.2.2

Pflichten des Bedienpersonals

WARNUNG
Verletzungsgefahr durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der
Teleskoparbeitsbühne
Es bestehen Gefahren an der Teleskoparbeitsbühne durch Störungen oder
Fehlfunktionen.
Einmal am Tag den ordnungsgemäßen Zustand der Sicherheitseinrichtungen,
der Versorgungsleitungen und den Gesamtzustand der Teleskoparbeitsbühne
überprüfen.
Sind Störungen erkannt worden: Teleskoparbeitsbühne nicht einschalten. Ge-
gen versehentliche Inbetriebnahme sichern. Teleskoparbeitsbühne erst ein-
schalten, wenn ordnungsgemäßer Zustand hergestellt, Schäden oder Defekte
beseitigt sind.
WICHTIG
Vorgesetzten sofort bei Auftreten einer der oben genannten Punkte informie-
ren.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch unbefugte Personen an der
Teleskoparbeitsbühne
Es bestehen Gefahren, wenn Unbefugte über das Bedienpult die Teleskopar-
beitsbühne bewegen.
Beim Verlassen der Teleskoparbeitsbühne die Teleskoparbeitsbühne gegen
Fremdbenutzung sichern. Schlüssel vom Steuerpult abziehen und sicher ver-
wahren.
Bedienen der Teleskoparbeitsbühne nur nach einer Unterweisung oder Schu-
lung erlaubt.
Das Bedienpersonal ist verpflichtet, durch das persönliche Verhalten zur Ver-
hinderung von Arbeitsunfällen und deren Folgen beizutragen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch mangelnde Personalqualifikation
Es bestehen Gefahren für Personen und den ordnungsgemäßen Betrieb durch
unzureichend qualifiziertes Personal.
Teleskoparbeitsbühne ausschließlich durch unterwiesenes Personal bedienen
lassen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und Überwachung des Personals
durch den Betreiber genau regeln lassen.
Das Personal für die in Kapitel „Zielgruppe der Betriebsanleitung" genannten
Kompetenzgebiete muss die entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten
aufweisen (Schulung, Unterweisung).
Bei Missachten erlöschen alle Gewährleistungsansprüche.
14
3

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis