Sicherheitshinweise
3.2
Pflichten
GEFAHR
Lebensgefahr durch Nachlässigkeit
Trotz zahlreicher Schutz- und Sicherheitseinrichtungen bestehen Gefahren bei
nachlässigem Verhalten an der Teleskoparbeitsbühne.
Stets mit großer Sorgfalt und Vorsicht an der Teleskoparbeitsbühne arbeiten.
Das Missachten der Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher Schadens-
ersatzansprüche.
Folgende Begebenheiten können das Gefährdungspotenzial der Teleskopar-
beitsbühne erhöhen:
Versagen wichtiger Funktionen der Teleskoparbeitsbühne
Versagen vorgeschriebener Methoden zur Wartung, Instandhaltung
Gefährdung von Personen durch elektrische, mechanische Einwirkung
3.2.1
Pflichten des Betreibers
Ein sicherheitsbezogener Zustand und Einsatz der Teleskoparbeitsbühne ist die
Voraussetzung für ein gefahrloses Betreiben. Deshalb hat der Teleskoparbeits-
bühnenbetreiber die Pflicht, darauf zu achten, dass folgende Punkte eingehal-
ten werden:
Stellen Sie sicher, dass die Teleskoparbeitsbühne ausschließlich von aus-
gebildetem und autorisiertem Personal betrieben wird.
Bestimmen Sie einen Aufsichtsführenden, wenn mehrere Personen an der
Teleskoparbeitsbühne arbeiten.
Verbieten Sie sicherheitsgefährdende und gefährliche Arbeitsweisen.
Überprüfen Sie das Handeln des Personals.
Lassen Sie sich vom Personal durch eine Unterschrift bestätigen, dass die
Betriebsanleitung verstanden wurde.
Gewährleisten Sie, dass sich ein Exemplar der vollständigen Betriebsanlei-
tung beim Betreiber befindet.
Kontrollieren Sie die Betriebsanleitung regelmäßig auf vollständigen und
lesbaren Zustand.
Schreiben Sie für Tätigkeiten mit erhöhtem Verletzungsrisiko das Tragen
von entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vor.
Legen Sie entsprechend der verschiedenen Aufgabenbereiche, wie Betrieb
und Wartung, die Zuständigkeiten genau fest.
Verpflichten Sie das Bedien- und Wartungspersonal auftretende und er-
kennbare Sicherheitsmängel sofort an ihren Vorgesetzten zu melden.
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